>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

Neues Jahr – alte Vorsätze: Kündigungspraxis der Bausparkassen wird fortgeführt

Auch in diesem Jahr wollen Bausparkassen ihre Kunden von Altverträgen lösen, um der hohen Zinszahlung zu entgehen. Dank der profitablen Zinsrate von ca. 3 % verzichten viele Kunden auf die Auszahlung und sparen fleißig weiter. Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) rät Kunden der Bausparkassen mit qualifizierter Hilfe gegen die Kündigung vorzugehen.

Schon mehrere Jahre praktizieren Bausparkassen ihr Kündigungsprinzip. 2015 betrug die Anzahl an Kündigungen 200.000 und 2016 zählten 60.000 weitere dazu.
Betroffen sind Verträge, die länger als zehn Jahre Zuteilungsreif sind, doch noch nicht voll bespart wurden. Bausparkassen berufen sich hier auf die Vorschrift des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB des allgemeinen Darlehensrecht. Die Gültigkeit ist jedoch umstritten. Einige Oberlandesgerichte haben eine Anwendung dieser Norm auf Bausparverträge abgelehnt.

Der DFMS möchte sich klar für die Interessen der Bausparkunden einsetzen und bietet eine kostenlose Erstbewertung der Vertragslage an.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Finanzmarktschutz e.V.
Georgenmauer 1 a
06618 Naumburg
Telefon: +49 (3445) 6773162
Telefax: +49 (3445) 6773163
https://finanzmarktschutz.de/

Ansprechpartner:
Hilmar Heinze
Geschäftsführer
Telefon: +49 (3445) 6773162
Fax: +49 (721) 6773163
E-Mail: info@finanzmarktschutz.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel