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Für einen neuen Regionalplan mit Rheinquerung und Südtangente

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) aus Aachen, Bonn/Rhein-Sieg und Köln haben in einem gemeinsamen Fachbeitrag der Wirtschaft zum Regionalplan im Regierungsbezirk Köln die Belange der Unternehmen zusammengetragen und Regierungspräsidentin Gisela Walsken vorgelegt.

„Der Regierungsbezirk Köln als Herz der Metropolregion Rheinland ist ein wachsender Wirtschafts- und Lebensraum“, betont Dr. Hubertus Hille, Hauptgeschäftsführer der IHK Bonn/Rhein-Sieg: „Wir brauchen ausreichend Industrie- und Gewerbeflächen ebenso wie Siedlungsflächen und gute Verkehrsanbindungen, damit sich die Wirtschaft entwickeln kann und die Energieversorgung gesichert ist.“ So sollte die für die Region wichtige neue Rheinquerung zwischen Wesseling und Niederkassel als Bedarfsplanmaßahme berücksichtigt werden. Hille: „Wir sprechen uns ebenfalls für die Aufnahme der Südtangente aus, so dass das Land nun das Planungsrecht für diese wichtige Querverbindung von A3 und A565 umsetzen kann. Unter Berücksichtigung des Gewerbeflächenkonzepts des Rhein-Sieg-Kreises gilt es für die Zukunft interkommunale Potenzialflächen für Gewerbe und Industrie auszuweisen, da in Bonn selbst die Flächen nur unzureichend vorhanden sind.“

Im Zuge der Überarbeitung des Regionalplans durch die Kölner Bezirksregierung werden die drei räumliche Teilabschnitte – die Regionen Köln, Aachen und Bonn/Rhein-Sieg – in einem Planwerk zusammengefasst. Mit der Neuaufstellung des Regionalplans sollen die Weichen für die wirtschaftliche Entwicklung der Region bis in die 2030er Jahre gestellt werden: Der Regionalplan setzt den Rahmen für die kommunale Bauleitplanung, bestimmt die Spielräume für unternehmerische Aktivitäten und ist somit für die Planungssicherheit der Wirtschaft von hoher Bedeutung.

Die Kammern wollen die weitere Planungsphase in enger Abstimmung mit den Kommunen der jeweiligen Kammerbezirke intensiv begleiten. Im Interesse der Regionalentwicklung setzen sich die Kammern dafür ein, dass der Planungsprozess vor dem Ablauf der Legislaturperiode des Regionalrats im Jahr 2018 zum Abschluss gebracht wird.

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