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FHH-Fonds: Jetzt Anlageberatung auf Fehler überprüfen lassen

Immer mehr Gerichte verurteilen Vermittler von Schiffsfonds, weil sie ihrer Beratungspflicht nicht vollständig nachkamen. Anleger, die in Fonds des FHH Fondshauses Hamburg investiert haben, könnten davon profitieren. Da der Faktor Zeit eine wichtige Rolle spielt, empfiehlt der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) die schnellstmögliche Prüfung der Ansprüche.

Die Schiffsfahrtskrise zog auch am FHH Fondshaus Hamburg nicht schadlos vorbei. Nicht eingehaltene Prognosen sowie zahlreiche Insolvenzen sprechen Bände. Zuletzt hatte der Branchendienst „Fondstelegramm“ im Juli 2016 berichtet, dass die Geschäftsführung der FHH-Fonds Nr. 10, 11, 12 und 14 Kapitalbedarf für ihre Schiffe melde. Ohne frisches Kapital käme es zum Notverkauf und damit zur Insolvenz. Der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de): „Damit den FHH-Anlegern am Ende nicht bloß leere Kassen bleiben, sollten sie nach Wegen der Schadensbegrenzung Ausschau halten.“

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen könnte hierbei eine aussichtsreiche Möglichkeit bieten. „Die erzielten Erfolge vor Gericht geben den Schiffsfonds-Anlegern Recht. Sehr häufig kam es in Beratungsgesprächen zu Fehlern, die den Vermittlern nun auf die Füße fallen“, so H. Heinze. Soweit etwaige Ansprüche noch nicht verjährt sind, ist fachmännische Unterstützung zur Prüfung dieser anzuraten. Selbiges gilt für Anleger, die verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen haben, aber noch keine Forderungen durchsetzen konnten. Betroffene können sich für eine kostenfreie Erstbewertung an die Vereinsanwälte des DFMS wenden.

Eine Liste der betroffenen Schiffsfonds finden sie direkt auf unserer Seite.

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