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Lloyd Fonds: So dämmen Anleger erlittene Verluste effektiv ein

Geschädigte Schiffsfonds-Anleger der Lloyd Fonds AG (LF, Hamburg) können sich die aktuelle Rechtsprechung zunutze machen. In mindestens zwei Fällen wurde die Deutsche Bank aufgrund von Beratungsfehlern zu Schadensersatz verurteilt. Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) rät Anlegern deshalb zur raschen Prüfung ihrer Ansprüche.

Die Schifffahrtskrise hat hohe Wellen geschlagen. Zahlreiche Schiffsbeteiligungen der Lloyd Fonds AG trafen diese schwer. Ausschüttungen konnten häufig nicht wie versprochen geleistet werden oder wurden zurückgefordert. In manchen Fällen wurden Anleger sogar um weitere Gelder gebeten, um eine Sanierung zu bewerkstelligen. Auch dieses Emissionshaus blieb letztendlich nicht von Insolvenzen verschont. Für Anleger bedeutete dies Verluste.

H. Heinze, Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de): „Es besteht die Möglichkeit, Berater oder Vermittler erfolgreich in die Haftung zu nehmen. Nicht selten wurden Anleger falsch beraten.“ So verurteilte das Landgericht Frankfurt a. M. die Deutsche Bank im August 2016 zu Schadensersatz (Az. 2/19 O 179/15), weil ein LF Schiffsportfolio III Anleger nicht ausreichend über Risiken und Provisionen der Bank aufgeklärt worden sei. Im Oktober 2016 traf es die Bank erneut (Az. 2-02 O 174/15). In diesem Fall klagte ein LF Schiffsportfolio II Anleger.

„Die Vorbringung der richtigen Argumente ist bei der Geltendmachung von Ansprüchen das A und O; deshalb ist eine fachmännische Prüfung ratsam“, so Heinze. Außerdem gilt die absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren zu beachten. Die Vereinsanwälte des DFMS bieten Lloyd Fonds Anlegern daher eine kostenfreie Erstbewertung ihres Falls an.

Welche Schiffsfonds dazugehören, haben wir auf unserer Website aufgelistet.

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