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CFB 161 Schiffsflottenfonds 3: Ansprüche sichern, bevor Verjährung eintritt

Anleger des CFB 161 Schiffsflottenfonds 3 müssen sich sputen, wenn sie erlittene Verluste ausgleichen wollen. Schon bald drohen mögliche Ansprüche zu verjähren. Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) empfiehlt deshalb die Hilfe von Fachleuten.

Schien der CFB 161 Schiffsflottenfonds 3 zunächst noch lukrativ, gelang es auch ihm nicht sich an der Schifffahrtskrise vorbei zu manövrieren. Aufgrund der sinkenden Charterraten mussten Anleger erst teilweise und schließlich komplett auf Ausschüttungen verzichten. Der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de) zweifelt an einer kurzfristigen Besserung der Lage: „Die Containerschifffahrt sieht sich noch immer mit Überkapazitäten konfrontiert, Verluste sind daher weiterhin vorprogrammiert.“

Bevor CFB 161 Anleger jedoch den Totalverlust beklagen, sollten sie ihre Anlage einer fachmännischen Überprüfung unterziehen. Auf diese Weise werden ihnen alle Möglichkeiten zur Schadensregulierung offen gelegt. „Da sie die Beteiligung bereits im März 2007 schließen konnten, ist hierfür jedoch Eile geboten. Aufgrund der taggenauen zehnjährigen Verjährungsfrist drohen potentielle Schadensersatzansprüche für einige Anleger schon im März 2017 zu verjähren“, warnt H. Heinze. Die Vereinsanwälte des DFMS helfen deshalb sehr gern mit einer kostenfreien Erstberatung.

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