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COSMA-Gruppe: Jetzt Forderungen anmelden und Ansprüche prüfen lassen

Die Hauptinsolvenzverfahren der COSMA Deutschland AG (Az. 30 IN 1026/16), der COSMA Service GmbH (Az. 10 IN 1027/16) und der COSMA Verwaltung GmbH (Az. 20 IN 1028/16) sind eröffnet. Betroffene Anleger können ihre Forderungen damit zur Insolvenztabelle anmelden. Der Deutsche Finanzmarktschutz (DFMS) rät zur Fristwahrung und zur Prüfung zusätzlicher Ansprüche.

Bereits im Dezember 2016 meldeten drei Gesellschaften der COSMA-Gruppe (Stutensee) Insolvenz an. Augenscheinlich fand der vorläufige Insolvenzverwalter genügend Masse vor, sodass das Amtsgericht Karlsruhe die regulären Insolvenzverfahren am 2. März 2017 eröffnete. „Dennoch sollten die Gläubiger nicht davon ausgehen, dass ihre Forderungen vollends befriedigt werden können. Einer Insolvenz eilen schließlich finanzielle Probleme voraus“, so H. Heinze, Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de).

Auch Vermögenswerte, die im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sichergestellt worden sein sollen, geben keine Garantie für eine Schadensfreistellung. Neben einer form- und fristgerechten Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle, sollten Betroffene deshalb zusätzliche Wege beschreiten. H. Heinze: „Ich rate allen zur professionellen Prüfung ihrer Ansprüche. Bestätigen sich die Verdachtsmomente der Staatsanwaltschaft, können Anleger Schadensersatz gegen die Verantwortlichen geltend machen. Auch Berater und Vermittler sind für Ansprüche in Betracht zu ziehen.“ Die Vereinsanwälte des DFMS geben auf Anfrage eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Die Fristtermine für die Forderungsanmeldungen finden Sie auf unserer Seite.

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