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COSMA -Firmengruppe: Anklage wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betruges

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage beim Landgericht Mannheim gegen zwei Angeschuldigte der Cosma-Firmengruppe erhoben. Es besteht der Verdacht des gemeinschaftlichen Betruges. Den Angeklagten wird vorgeworfen, ein Schaden von mehr als fünf Millionen Euro verursacht zu haben. Der Deutsche Finanzmarktschutz e.V. (DFMS) befürchtet einen weiteren Fall der Veruntreuung.

Unter Verdacht steht die Cosma-Firmengruppe, die über Kooperationspartner Geld von Anlegern eingesammelt hatte, um 70 Prozent davon in Gold zu investieren. Die restlichen 30 Prozent sollten an die Gesellschaft gehen, die vom 13. Anlagemonat an Anlegern eine Rendite von bis zu 8 Prozent garantierte.

Laut Staatsanwaltschaft wurden die investierten Gelder nur teilweise in Gold angelegt. Eine beträchtliche Summe habe man für Geschäftskosten, Provisionen und Privatkonsum ausgegeben.

Zwei Angeklagten wird deshalb Betrug gegen 67 Vertragspartnern vorgeworfen mit einem Gesamtschaden von mehr als fünf Millionen Euro. Die vorhandenen Goldbestände solle man zu Gunsten vertretender Firmen vereinnahmt haben.
Die Ermittlungen dauern bis heute an. Derzeit befinde sich ein Angeklagter in Untersuchungshaft.

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