>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

Renaissance des Erbbaurechts

Erbbaurechte ermöglichen den Traum von den eigenen vier Wänden auch bei hohen Grundstückspreisen und knappem Wohnraum. Moderne Erbbaurechtsverträge bieten attraktive Konditionen und hohe Planungssicherheit. 

Angesichts steigender Mieten und Immobilienpreise steht das Erbbaurecht zu seinem hundertsten Geburtstag wieder im Fokus der öffentlichen Diskussion. Wohnraum ist inzwischen nicht nur innerstädtisch knapp und teuer. Auch im Umland steigen die Preise. Bauwillige können sich mit einem Erbbaurecht ihren Traum vom Eigentum erfüllen, ohne hohe Grundstückskosten finanzieren zu müssen. „Moderne Erbbaurechtsverträge bieten allen Beteiligten mit ausgewogener Vertragsgestaltung und langen Laufzeiten attraktive Konditionen bei hoher Zukunftssicherheit“, erläutert Ingo Strugalla, geschäftsführender Vorstand der Evangelischen Stiftung Pflege Schönau (ESPS) aus Heidelberg. Die Stiftung ist mit mehr als 13.000 Erbbaurechten einer der größten Erbbaurechtsgeber Deutschlands und Gründungsmitglied des Deutschen Erbbaurechtsverbandes. Ihre Grundstücke liegen zum Großteil in den Ballungszentren Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe und Freiburg.

Beitrag zur Daseinsvorsorge

„Als Stiftung mit großem Flächenbesitz schaffen wir Wohnraum für die Menschen in den badischen Metropolregionen und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge“, erläutert Strugalla. Vielen Interessenten in der Region falle es wegen sprunghaft angestiegener Grundstückspreise und strengerer Richtlinien zur Kreditvergabe heute schwer, überhaupt Wohneigentum zu bilden.

Erbbaurecht schafft Sicherheit

In dieser Situation ist das Erbbaurecht eine gute Alternative. Der Interessent kauft nur das Haus, nicht aber das Grundstück. Stattdessen zahlt er einen Erbbauzins an den Erbbaurechtsgeber. „Damit wird das Eigenkapital des Erbbaurechtsnehmers geschont und beide Vertragspartner erhalten langfristige Planungssicherheit“, meint Strugalla. Die Verträge laufen im Regelfall über 99 Jahre und können beliebig oft verlängert werden. Das Erbbaurecht ist übertragbar, vererbbar und kann als Pfandsicherheit dienen. Erbbaurechtsnehmer sind in vielen Rechten und Pflichten einem Grundstückseigentümer gleich gestellt. Dafür sorgt die Eintragung im Grundbuch und die Beglaubigung durch einen Notar.

www.esp-schoenau.de

Über Stiftung Schönau

Die Evangelische Stiftung Pflege Schönau (ESPS) ist ein Unternehmen der Evangelischen Landeskirche in Baden. Das von ihr verwaltete Stiftungsvermögen ist der Landeskirche gewidmet. Aus rund 21.000 Erbbau- und Pachtverträgen, Investitionen in Immobilienfonds, der Vermietung von rund 800 Wohnungen sowie der Bewirtschaftung von 7.500 Hektar Wald erzielt die Stiftung Erlöse, um ihren Stiftungszweck zu erfüllen – kirchliches Bauen zu finanzieren und Besoldungsbeiträge für Pfarrstellen bereitzustellen. Darüber hinaus stellt die ESPS weitere finanzielle Mittel für den Haushalt der Evangelischen Landeskirche bereit.

Das Stiftungsvermögen stammt aus dem ehemaligen Kloster Schönau (Odenwald), das 1560 im Zuge der Reformation aufgelöst wurde. Für das Vermögen wurde ein „Pfleger“ (Verwalter) bestellt. Die von ihm geleitete Verwaltungsstelle, die „Pflege Schönau“ erhielt schon damals ihren Sitz in Heidelberg. Die heutige Stiftung mit 77 Mitarbeitern ist eine der ältesten Institutionen Heidelbergs.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Stiftung Schönau
Zähringerstraße 18
69115 Heidelberg
Telefon: +49 (6221) 9109-0
Telefax: +49 (6221) 9109-60
https://www.StiftungSchoenau.de

Ansprechpartner:
Christine Flicker
Kommunikation
Telefon: 06221-9109-17
E-Mail: christine.flicker@esp-schoenau.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel