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Corona-Krise

Verfügbaren Hilfen, Voraussetzungen Ihrer Anliegen und zuständigen Ansprechpartner für bereitgestellte Hilfs- und Unterstützungsangebote von Bundesregierung und Bundestag haben wir für Sie zusammengefasst.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit – aufgrund der aktuellen, dynamischen Entwicklungen.

Diese Hilfestellungen und Informationen beziehen sich auf:
Schließung von Unternehmen bzw. Einschränkung von Unternehmenstätigkeiten insbesondere für:
Zugang zu Kurzarbeitergeld, steuerliche Erleichterungen zur Liquiditätssicherung, Zugang zu günstigen Krediten zur Liquiditätssicherung, Bürgschaften und Exportkreditgarantien, Pflicht zum Insolvenzantrag, Freiberufler und Solo-Selbstständige.

1. Beantragung von Kurzarbeitergeld

Bei allen Fragen zu Kurzarbeitergeld können Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit Vorort wenden oder an den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit.

Sie erreichen ihn von Montag-Freitag von 8.00 – 18.00 Uhr gebührenfrei unter:
Tel.: 0800/4555520 bei der Auswahl in der Warteschleife Taste 2 drücken.

2. Finanzielle Engpässe überwinden durch steuerliche Erleichterung und Liquiditätshilfen

Steuerliche Erleichterung zur Liquiditätssicherung für Freiberufler
und kleiner Betriebe

Maßnahmen: Erleichterte Gewährung von Steuerstundungen, Anpassung von Steuervorauszahlungen, Leichtere Anpassung der Steuervorauszahlung, Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschlägen, Steuerentgegenkommen
der Finanzbehörden für Unternehmen unterschiedlichster Art Passgenaue Informationen für Ihr Unternehmen bietet Ihr jeweils zuständiges Finanzamt Tel. 07251/74-0 Vermittlung an die zuständigen Sachbearbeiter wird dort veranlasst

3. Erleichterter Kreditzugang zur Liquiditätssicherung

Leicht zugängliche Überbrückungskredite um Liquiditätsengpässe abzufedern.
Ziel ist es, laufenden Kosten weiter zu tragen durch Kredithilfen des Bundes
sowie ein Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Außerdem gibt es Bürgschaften die über Ihre Hausbank sowie der Landesförderinstitute beantragt werden können. Für Auslandsgeschäfte können die bekannten Hermes-Bürgschaften in Anspruch genommen werden.
Maßnahme: Zugang zu günstigen KfW-Krediten für Unternehmen und Freiberufler, die noch keine fünf Jahre bestehen, für Bestandsunternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind und für alle Unternehmen
Allgemeine Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie
Hotline der KfW unter: 0800-5399 001. Die Beantragung eines KfW-Kredites kann nur über Ihre Hausbank erfolgen.

4. Bürgschaften zur Liquiditätssicherung
Bürgschaften für Betriebsmittel können über die Hausbanken zur Verfügung gestellt werden. (Keine Sanierungsfälle oder Unternehmen die vor der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren). Informationen und Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie für Ihr Unternehmen jeweils bei der zuständigen Bürgschaftsbank. (Siehe Portal der Bürgschaftsbanken).

5. Überbrückungskredit durch Landesförderungsinstitute

Landesförderinstitute bieten zum ERP- und KfW-Angebot zinsgünstige Betriebsmittelfinanzierungen und Überbrückungsgeld an. Überbrückungsgeld der L-Bank über die Hausbank beantragen, die Hausbank haftet mit 20 %, L-Bank übernimmt 80 % der Haftung Die Einzelheiten finden Sie bei den jeweiligen Förderinstituten der Länder, Wirtschaftsministerium Stuttgart Tel.: 0711/123-0 Hotline/E-Mail: finanzierung@wm.bwl.de (siehe außerdem Übersicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie)

6. Exportkreditgarantien

Bei entfallen Forderungen und Zahlungsverzögerungen wenden Sie sich bitte an die Euler Hermes AG mit der kostenpflichtigen Telefonnummer: 040/88349000 oder per E-Mail: info@exportkreditgarantien.de

7. Sonstige Liquiditätshilfen für Freiberufler und Solo-Selbstständige

„ERP-Gründerkredites Universell“ der KfW, hier gibt es derzeit leider noch keine Hilfestellung

8. Tourismuswirtschaft

Übersicht über Themen und aktuellen Informationen für die Tourismuswirtschaft erhalten Sie über das Kompetenzzentrum des Bundes unter Info-Portal: corna-navigator.de

9. IHK

Informationen über allgemeine Hilfsmöglichkeiten für Unternehmen Zentrale Corona-Hotline: Tel.: 0721/174-0 bzw. 200 oder auf der Web-Site: www.karlsruhe.ihk.de/corona 10. HWKDie Handwerkskammer bietet im Service-Center, in der Rechtsberatung und auf der Homepage umfangreiche Auskünfte, Informationen und Beratung an.

Zentrale Telefonnummer: 0721/16000 oder Kontaktformular auf der Web-Site: www.hwk-karlsruhe.de

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