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MiFID-Recorder und Snapview: MiFID II und FinVermV konforme Aufzeichnung von Videoberatung

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  • Corona-Virus: Finanzberater müssen auf Videoberatung aus der Ferne umsteigen
  • Erfüllung der Aufzeichnungs- und Archivierungspflicht bei Videoberatung gemäß MiFID II und FinvermV
  • Virtuelle Lösung schnell und einfach in bestehende Prozesse integrierbar

Um eine Ansteckung mit dem neuartigen Corona-Virus zu vermeiden, sollen Menschen ihre Kontakte auf das Minimum beschränken und wenn die Arbeitstätigkeit es zulässt, von Zuhause aus arbeiten. Aus diesem Grund steigen aktuell viele Finanzberater auf Videoberatung aus der Ferne um. Die Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastruktur stellt aber für viele von ihnen eine große Herausforderung dar, denn die per Video geführten Beratungsgespräche müssen rechtssicher aufgezeichnet und archiviert werden.

Die MiFID-Recorder GmbH bietet in Kooperation mit der Snapview GmbH Finanzberatern eine einfache und kostengünstige Lösung, um die gesetzlich geforderte Aufzeichnungspflicht gemäß MiFID II und FinVermV bei Videoberatung zu erfüllen. Bereits seit 2018 müssen Banken, Haftungsdächer und Vermögensverwalter mit einer BaFin Lizenz nach § 32 KWG gemäß den MiFID II Richtlinien per Video geführte Beratungsgespräche aufzeichnen. Durch die Neufassung der FinVermV sind ab 1. August dieses Jahres auch die sogenannten 34f-Vermittler dazu verpflichtet.

Durch die Kooperation von MiFID-Recorder und Snapview wurden die Stärken der einzelnen Spezialisten gebündelt, um eine ganzheitliche Lösung für rechtskonformes Taping von Videoberatung zu schaffen. Die Videoberatung von Snapview mit der Aufzeichnungsfunktion des MiFID-Recorders lässt sich ohne Implementierungsaufwand einsetzen, da es sich um eine virtuelle Lösung handelt, die sofort verwendbar ist. Außerdem kann während der Videoberatung auch der geteilte Bildschirm des Beraters mitaufgezeichnet werden. Die Videosequenzen werden komprimiert und auf der MiFID-Recorder Plattform automatisch dem passenden Kunden bzw. Berater zugeordnet und revisionssicher gespeichert. Die direkte Verbindung zwischen den beiden Systemen erfüllt nicht nur höchste Standards in Sachen Datensicherheit, sondern schafft durch die eindeutige Zuordnung der Aufzeichnung die Grundlage für eine problemlose Wiederfindbarkeit. Das macht das Taping von Videoberatung für die Nutzer denkbar einfach. Dazu wird der gesamte Aufzeichnungsprozess vom MiFID-Recorder im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen aus MiFID II bzw. FinvermV regelmäßig von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begutachtet. Im aktuellen Prüfbericht wird bereits die Rechtskonformität der Videoaufzeichnung bestätigt, sodass die Lösung schnell, absolut rechtssicher und DSGVO konform in Betrieb genommen werden kann.

Thomas Jasper, Geschäftsführer der MiFID-Recorder GmbH sagt dazu:

„Videoberatung ist ein zeitgemäßes Arbeitsmittel, das für viele unserer Kunden inzwischen zum unverzichtbaren Vertriebswerkzeug geworden ist. Für uns lag es daher nahe unsere Kerndienstleistung Taping von telefonischen Beratungsgesprächen, um die Aufzeichnung von Videoberatung zu erweitern. Um die uneingeschränkte Rechtskonformität aufrecht erhalten zu können, war es uns wichtig hierfür einen Partner zu finden, der die gleichen hohen Standards in Sachen Datenschutz, Datensicherheit, Servicequalität und Benutzerfreundlichkeit setzt wie wir selbst. Mit der Snapview GmbH haben wir diesen gefunden und profitieren gleichzeitig von der Expertise im Finanzdienstleistungsumfeld.“

Erik Boos, Geschäftsführer der Snapview GmbH sagt dazu:

„Die Videoberatung hat sich in kürzester Zeit zum geschäftskritischen Instrument für Versicherungen, Banken und Finanzvertriebe entwickelt und bildet heute die Lebensader zwischen Kunde und Berater. Dabei liegt der Fokus nicht nur auf der Beratung des Kunden auf die Distanz, sondern auch auf dem digitalen Fallabschluss. Angesichts der weiter zunehmenden regulatorischen Anforderungen waren wir auf der Suche nach einem etablierten Partner für die rechtskonforme Aufzeichnung und Archivierung der Videoberatungsgespräche. Diesen haben wir in der MiFID-Recorder GmbH gefunden, die einen exzellenten Ruf in der Branche genießt.“

Über Snapview GmbH

Die 2004 gegründete und in München ansässige Snapview GmbH ist ein führender Anbieter von Enterprise-Grade Videoberatungslösungen die von namhaften Banken, Versicherungen und Finanzvertrieben für die fallabschließende Beratung von Kunden auf die Distanz eingesetzt wird. Die Plattform bietet neben dem virtuellen Beratungsraum Module für die Online Terminierung, die elektronische Signatur, das Co-Browsing und Messenger inkl. der Anbindung an WhatsApp und SMS. Die Snapview Plattform erfüllt alle regulatorischen Anforderungen und ist als Software-as-a-Service Angebot in kürzester Zeit auch in große Vertriebsorganisationen ausrollbar.

www.snapview.de

Über die MiFID-Recorder GmbH

Die MiFID-Recorder GmbH ist ein führender Anbieter von professionellen und zertifizierten Taping- Lösungen für Banken, Haftungsdächer, Maklerpools, Vermögensverwalter und Finanzvermittler. Neben der aus der MiFID-II-Vorschrift und der Neufassung der FinVermV resultierenden Anforderungen, liegt der Fokus bei der Entwicklung der Produkte auf der einfachen Integrierbarkeit in den Arbeitsalltag bzw. bestehende Geschäftsprozesse. Der MiFID-Recorder zählt zu den am häufigsten verwendeten, unabhängigen Taping-Lösungen am deutschen Markt.
www.mifid-recorder.com

Kundengruppen für MiFID-Recorder
https://www.mifid-recorder.com/kundengruppen/

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MiFID-Recorder GmbH
Rüdesheimer Str. 11
80686 München
Telefon: +49 89 189 279 269
https://www.mifid-recorder.com

Ansprechpartner:
Alina Jakobi
Telefon: +49 (89) 189279-269
E-Mail: info@mifid-recorder.com
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