>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

Die technische Abnahme neuer Lagertechnik – Was gilt es zu beachten?

In der täglichen Praxis als Gutachter ist häufig zu erkennen, dass weder der Bauherr noch die Auftragnehmer der Abnahme von lagertechnischen Einrichtungen die erforderliche Sorgfalt einräumen. Doch die Abnahme ist von gravierender rechtlicher Bedeutung, denn mit Ihr sind für beide Parteien elementare Rechte verbunden.

Mit der Abnahme erklärt der Bauherr gegenüber dem Auftragnehmer, dass dieser das Werk entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen, vollständig und frei von Mängeln erbracht hat. So erfolgt mit der Abnahme der Leistungen der automatische Übergang von der Erfüllungsphase zur Gewährleistungsphase. Gerade hier ist entscheidend, dass evt. Mängel und Nachbesserungsarbeiten klar und unmissverständlich protokolliert werden, denn mit der Abnahme wird abschließend die Vergütung des Lieferanten fällig.

Ein oft unterschätzter FAKT.

Mit der Abnahme kommt es zur Beweislastumkehr und zum Beginn der Verjährungsfrist für Mängelansprüche. So muss nun der Betreiber beweisen, dass die von ihm behaupteten Mängel vorliegen und diese der Hersteller zu verantworten hat. Ein gravierender Unterschied!

Und für Mängel, die der Auftraggeber bei der Abnahme zwar kennt, aber nicht dokumentiert und vorbehält, verliert er die Mängelansprüche. Auch eine vereinbarte Vertragsstrafe kann grundsätzlich nur dann geltend gemacht werden, wenn sich der Bauherr im Abnahmeprotokoll die Geltendmachung der Vertragsstrafe ausdrücklich vorbehält.

Es ist daher allen am Bau Beteiligten dringend zu empfehlen, das Bauwerk zur Abnahme gemeinsam zu begutachten, gemeinsam ein Abnahmeprotokoll zu fertigen und zu unterzeichnen. Alle Mängel und die Geltendmachung einer Vertragsstrafe, sofern vereinbart, sind auf jeden Fall im Abnahmeprotokoll ausdrücklich festzuhalten.

Warum ist es sinnvoll einen Logistik-Sachverständigen zu beauftragen?

Oft bestehen Logistikanlagen aus mehreren Lagertechnik-, Fördertechnik- und Verpackungstechnik-Komponenten. Und die Gesamtleistung einer Logistikanlage bleibt jedoch immer nur so stark wie das schwächste Glied.

Umso größer und vernetzter Ihre Lagertechnik ist, desto komplexer sind auch die Folgen bei Planungsfehlern, Leistungsmängeln und Schäden.

Daher ist es grundsätzlich sinnvoll, zur Begleitung der Abnahme einen unabhängigen Logistik-Sachverständigen zu beauftragen, der auf Basis geltender Normen, Regeln und Abnahmeverfahren die Beweislage sichert und ggf. die Fehlerursachen ermittelt. Dies dient später der Klärung etwaiger Ansprüche.

Ein Gutachten hilft, vorhandene Mängel gegenüber dem Hersteller klar zu formulieren und aufzuzeigen.

Dadurch lassen sich einige Probleme bereits im Vorfeld vermeiden. Für Streitigkeiten, die trotz allem am Ende entstehen können, sind dann die Fachanwälte die richtigen Ansprechpartner – jedoch auf Basis eindeutiger Fakten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.logistics-evolution.de/sachverstaendigenbuero/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Logistics Evolution GmbH
Schlehenweg 3
77963 Schwanau
Telefon: +49 (7824) 988901-0
Telefax: +49 (7824) 988901-9
http://www.logistics-evolution.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel