>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

Änderung der bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung (EQV)

Bislang waren Reiserückkehrer aus Risikogebieten, die zur Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens beitragen und deren Tätigkeitsausübung zwingend erforderlich ist, von der 14- tägigen Quarantänepflicht automatisch ausgenommen, sofern ein Nachweis über die Unabkömmlichkeit des Arbeitsgebers vorlag. Diese Regelung wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Was bedeutet das für Sie konkret?

Alle Beschäftigten, welche aus einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) definierten Risikogebiet zurückkehren, haben sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben und müssen die Einreise aus dem Risikogebiet bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anzeigen. Ebenso muss die zuständige Gesundheitsbehörde über das Vorliegen möglicher Symptome informiert werden.

Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Reiserückkehrer, welche sich weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Ebenfalls davon ausgenommen sind Reiserückkehrer, die über ein ärztliches Zeugnis verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Sars-CoV-2 vorhanden sind. Dieses Zeugnis muss dem zuständigen Gesundheitsamt vorgelegt werden. Das Gesundheitsamt entscheidet dann über die vorzeitige Beendigung der häuslichen Quarantäne.

Darüber hinaus kann ein Antrag auf vorzeitige Beendigung der Quarantänemaßnahme bei der zuständigen Gesundheitsbehörde gestellt werden, wenn der Arbeitgeber schriftlich bestätigt, dass auf die Tätigkeitsausübung der jeweiligen Person keinesfalls verzichtet werden kann. Der Nachweis über die Unabkömmlichkeit ist ebenfalls dem zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass die Empfehlungen hinsichtlich des Tragens einer FFP-2 Maske ohne Ausatemventil für Reiserückkehrer aus Risikogebieten über eine Dauer von 14 Tagen (und ungeachtet des Testergebnisses) weiter gelten. Darüber hinaus sollten auch alle anderen Reiserückkehrer eine FFP-2 Maske ohne Ausatemventil bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses tragen.

Sie finden im Link das offizielle Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Änderung der Verordnung. Die bayerische Einreise-Quarantäneverordnung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter folgendem Link: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/

Bleiben Sie Gesund!

Über die H&S QM-Support UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

H&S ist ein Beratungsunternehmen und Bildungsträger, insbesondere für die Pflegebranche zur Implementierung und Aufrechterhaltung moderner Managementsysteme. Wir zertifizieren im Auftrag akkreditierter Zertifizierungsstellen Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen, Handel und Bildungseinrichtungen. Häfele & Schuster sind die Autoren des VDAB-QM-Handbuches.

Alle Bildrechte bei H&S und ausschließlich für Onlineportale nutzbar. Bezugsquelle: 123RF.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

H&S QM-Support UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Kurzes Geländ 6
86156 Augsburg
Telefon: +49 (821) 9076334
Telefax: +49 (821) 90763-35
http://www.hs-qmsupport.de

Ansprechpartner:
Bettina Häfele
Geschäftsführerin
Telefon: 0821/9076333
Fax: 0821/9076335
E-Mail: b.haefele@hs-qmsupport.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel