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Einstweilige Verfügung wegen angeblicher Markenverletzung aufgehoben: Smartphones „ZTE Blade 10“ und „ZTE Blade 10 Vita“ behalten Namen

Die ZTE Deutschland GmbH (ZTE), die zu dem ZTE Konzern gehört, einem international führenden Anbieter mobiler Endgeräte und anderer Telekommunikationslösungen, konnte jetzt ein Gerichtsverfahren um Kennzeichenrechte an Smartphones aus der Blade-Serie für sich entscheiden. Der Anbieter LG Electronics Inc. (LG) hatte die Bezeichnung „V10“ als Unionsmarke u.a. für Smartphones registriert. Gestützt auf diese Marke hatte dieser Wettbewerber, ZTE aufgefordert, diesen Zusatz bei den Produktnamen seiner Blade-Serie zu streichen. Als ZTE dies verweigert hat, hat LG eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf erwirkt. Daraufhin musste ZTE die Bezeichnung seiner Smartphones „ZTE Blade V10“ und „ZTE Blade V10 Vita“ aufgeben und hat diese in „ZTE Blade 10“ bzw. „ZTE Blade 10 vita“ geändert. Nachdem das Landgericht die einstweilige Verfügung auf Widerspruch von ZTE hin bestätigt hat, hat ZTE hiergegen Berufung eingelegt. Mit Urteil vom 6. August 2020 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die einstweilige Verfügung aufgehoben und das Verfahren dadurch rechtskräftig abgeschlossen: Daher darf ZTE die Bezeichnung „V10“ wieder benutzen. Allerdings hat ZTE angesichts des umfangreichen Re-Brandings und der hiermit verbundenen Marketingkampagnen die zur Umsetzung des ursprünglichen, nun aufgehobenen Verbots im vergangenen Jahr durchgeführt werden mussten, entschieden, die Bezeichnung dieser Smartphones nicht ein zweites Mal zu ändern. Die beiden Smartphones werden daher weiterhin als „ZTE Blade 10“ und „ZTE Blade 10 Vita“ im Produktportfolio geführt.

„V10“ keine Verletzung der Markenrechte von LG Electronics Inc. 

Zum Hintergrund: Aufgrund der juristischen Auseinandersetzung mit LG Electronics Inc. musste ZTE die Vermarktung und den Vertrieb seiner Geräte unter den Bezeichnungen „ZTE Blade V10“ und „ZTE Blade V10 Vita“ 2019 in Deutschland einstellen. Zeitgleich unternahm das Unternehmen jedoch alle notwendigen Schritte, um die eigenen Rechte und Kundenbelange bestmöglich zu verteidigen, und hat insbesondere gegen diese einstweilige Verfügung Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich nun der Auffassung von ZTE angeschlossen und geurteilt, dass ZTE die Bezeichnung „V10“ in den angegriffenen Ausführungsformen gerade nicht als Marke verwendet hat. Daher stelle die Nutzung des Zeichenzusatzes „V10“ bei den Modellbezeichnungen „ZTE Blade V10“ und „ZTE Blade V10 Vita“ gerade keine Verletzung der Markenrechte von LG Electronics Inc. dar. Das Urteil ist rechtskräftig und beendet das einstweilige Verfügungsverfahren nun endgültig.

ZTE begrüßt diese Entscheidung des Oberlandesgerichts, da das Unternehmen die einstweilige Verfügung stets als unbegründet angesehen hatte. Um den Kunden nicht ein zweites Rebranding zuzumuten, welches zu Verwirrungen führen könnte, werden die Smartphones „ZTE Blade 10“ und „ZTE Blade 10 Vita“ jedoch weiterhin unter ihren aktuellen Modellbezeichnungen vermarktet.

Blade V2020: Hochauflösende Videos und Akku-Power

Das neuste Familienmitglied der Blade-Serie, das vom Rechtsstreit jedoch nicht betroffen war, ist das „ZTE Blade V2020“, das ZTE Anfang Juni 2020 in Deutschland auf den Markt gebracht hat. Dieses Smartphone punktet neben einer Vierfach-Kamera mit einem besonders leistungsstarken Akku. Aufgrund des durch künstliche Intelligenz gestützten Quad-Aufnahmesystems lassen sich mit dem Gerät hochauflösende Videos aufnehmen. Das „ZTE Blade V2020“ ist über Media Markt, Saturn und Amazon für 279 Euro (UVP 279) erhältlich.

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Über die ZTE Deutschland GmbH

ZTE ist ein weltweit führender Entwickler, Hersteller und Anbieter von modernster Telekommunikationstechnik und Netzwerklösungen der neuesten Generation. Mit seiner umfassenden Produktpalette und seinem breiten Dienstleistungsangebot deckt das Unternehmen nahezu alle Anforderungen des Telekommunikationsmarktes ab. ZTE liefert anwenderoptimierte innovative Produkte für feste und mobile Netze rund um den Erdball in über 135 Länder, die maßgeblich die Zukunft der weltweiten Kommunikation mitgestalten. Darüber hinaus spielt das Unternehmen eine wichtige Rolle in einer Reihe internationaler Gremien zur Entwicklung neuer Telekommunikationsstandards.
ZTE ist der größte chinesische Telekommunikationsausrüster, der an der Börse notiert ist; die Aktien des Unternehmens werden an den Börsen in Hongkong und Shenzhen gehandelt. ZTE wurde 2006 von der Business Week in die Liste der "20 Topmarken Chinas" aufgenommen. Frost & Sullivan hat das Unternehmen im Rahmen seiner "2007 Asia Pacific ICT Awards" als "Most Promising Vendor of the Year" ausgezeichnet. Von der internationalen Marktforschungsgesellschaft IDC wurde ZTE im Jahre 2007 als einer der am schnellsten wachsenden Anbieter von Telekommunikationstechnik- und -lösungen unter den weltweiten großen Telekommunikationsausrüstern gelistet.
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