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EU-Grenzwerte für gesundheitsschädliches Acrylamid in Baby- und Kleinkindnahrung gestoppt

Bei der sogenannten Prozesskontaminante Acrylamid handelt es sich um ein unerwünschtes Nebenprodukt, das durch bestimmte thermische Herstellungsprozesse in Lebensmittel entstehen kann. Die Aufnahme von Acrylamid kann ein erbgutschädigendes und krebserregendes Potential haben.

Auf Grundlage der Ansicht des Europaparlaments, dass niedrigere Grenzwerte für Acrylamid in Baby- und Kleinkindnahrung machbar seien, wurden die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Grenzwerte, mit der Begründung das die vorgeschlagenen Grenzwerte zu hoch seien, mit großer Mehrheit abgelehnt. Es bleibt also spannend.

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