>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

TÜV Rheinland: Unfallverursacher trägt auch Kosten für Kfz-Gutachter

Vom zerschrammten Kotflügel bis zum Totalschaden – täglich entsteht in Deutschland durch Verkehrsunfälle teils immenser Sachschaden. Oftmals bestimmen Kfz-Gutachter, in der Regel beauftragt von der Versicherung des Unfallverursachers, wie hoch eine Erstattung im Einzelfall ausfällt. Der Geschädigte kann in jedem Fall zusätzlich einen unabhängigen Gutachter engagieren. Ein Service, den unter anderem die Kfz-Experten von TÜV Rheinland anbieten. Auch diese Kosten muss der Verursacher tragen – sofern sein Verschulden nachgewiesen werden kann. „Tatsächlich ist es aber oft so, dass nicht die ganze Schuld bei einem der Unfallbeteiligten liegt. Kommt es zum Prozess, entscheidet das Gericht, wie groß die prozentuale Teilschuld aller Beteiligten ist“, sagt Thorsten Rechtien, Kraftfahrtexperte bei TÜV Rheinland. Entsprechend dem Urteilsspruch werden auch alle angefallenen Kosten auf die Unfallgegner verteilt.

Unfall mit Fotos dokumentieren

Um die Schuldfrage möglichst eindeutig zu klären, sollten alle Beteiligten die Unfallsituation direkt nach der Kollision unverändert fotografieren. „Sofern die eigene Sicherheit es zulässt, aussteigen und Fotos machen – selbst wenn der nachfolgende Verkehr für kurze Zeit lahmgelegt werden sollte“, rät Rechtien. Erst danach die Polizei rufen und die Unfallstelle, soweit möglich, räumen und sichern. Denn je besser der Unfall dokumentiert ist, desto besser kann der Hergang rekonstruiert und somit auch die Schuldfrage beantwortet werden. Beispielsweise an der Art, wie die Autos kurz nach der Kollision zueinander stehen oder an welcher Stelle sich der Unfall exakt zugetragen hat.

Anwalt einschalten

Nach einem Unfall gibt auch der Kostenvoranschlag von Werkstätten einen Überblick über den entstandenen Schaden. Diese Leistung wird mit den Reparaturkosten verrechnet. Das gilt für die Dienstleistung eines Gutachters jedoch nicht. Es stellt lediglich den vollständigen Schaden und seine Höhe fest. Dafür liefert er ein verlässliches, unabhängiges Gutachten, das bei Streitigkeiten zwischen den Unfallgegnern maßgeblich sein kann. „Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte sich mit seinem Anwalt in Verbindung setzen. Der weiß, welches Vorgehen am sinnvollsten ist“, so Rechtien. Weitere Informationen finden sich unter www.tuv.com/unfallgutachten bei TÜV Rheinland.

Über TÜV Rheinland

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 21.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2,1 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Wolfgang Partz
Pressesprecher Mobilität
Telefon: +49 (221) 806-2290
E-Mail: wolfgang.partz@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel