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LetterXpress unterstützt Arztpraxen bei der Briefkommunikation

Wie können Arztbriefe oder Befunde datenschutzkonform an Kollegen, Patienten oder Kliniken weitergeleitet werden? Ungesicherte Mails kommen in diesen Fällen meist nicht in Frage, da die Daten leicht von Dritten einsehbar sind. Allerdings ist es im eng getakteten Praxisalltag oft anstrengend und zeitintensiv einen klassischen Brief zu senden. Die Patienteninformationen auszudrucken, zu kuvertieren, zu frankieren und zur Post zu bringen, kostet Zeit und Geld. Das Personal in den Praxen und Krankenhäusern wird an anderer Stelle dringend benötigt und kann sich mit administrativen Aufgaben nur im begrenzten Umfang beschäftigen.

Arztbriefe und Befunde datenschutzkonform per Post versenden
Mit LetterXpress können Praxen und Krankenhäuser wichtige Informationen sicher und ohne großen Aufwand auf dem Postweg an ihre Patienten verschicken. Sie übertragen ihre Briefe per PDF oder als Word-Dokument an LetterXpress und anschließend werden sie gedruckt, kuvertiert, frankiert und mit der Deutschen Post versendet. So können beispielsweise Untersuchungsergebnisse oder Behandlungspläne nicht nur an Kollegen, sondern auch an Patienten datenschutzkonform und unkompliziert weitergegeben werden.

Die Briefe und die somit übermittelten personenbezogenen Informationen werden bei LetterXpress gemäß den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) behandelt. Darüber hinaus ist LetterXpress nach dem internationalen Standard für Datenschutz und IT-Sicherheit DIN ISO 27001 zertifiziert.

Keine Weitergabe von sensiblen Daten bei LetterXpress
"LetterXpress bildet als Full-Service-Provider alle Leistungen von der Datenaufbereitung, über Druck und Kuvertierung mit eigenen Mitarbeitern und Maschinen ab. Kein Teilbereich wird einem externen Dienstleister übergeben," erklärt Oliver Fischer, Geschäftsführer der A&O Fischer GmbH & Co.KG. "LetterXpress hat den gesamten Prozess in den eigenen Händen."

Zudem sind die Mitarbeiter über die erweiterte Verschwiegenheitspflicht für Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater, die über die in § 203 StGB geregelte Schweigepflicht hinausgeht, geschult und damit auch zur besonderen Verschwiegenheit verpflichtet. Die Zustellung der fertig produzierten Sendungen erfolgt mit der Deutschen Post AG nach dem geltenden Briefgeheimnis.

Arztpraxen nutzen LetterXpress für den Briefversand
Schon jetzt sind viele Arztpraxen von dem Service überzeugt und versenden ihre Briefe mit LetterXpress – dabei ist das Feedback überwältigend positiv. Denn für die Übertragung der Briefe braucht es keine zusätzliche Hardware. Die Dokumente können die Kollegen mit wenigen Klicks einfach online hochladen – das spart Zeit und Geld.

Mehr Informationen finden Sie auf www.letterxpress.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

LetterXpress | A&O Fischer GmbH & Co. KG
Maybachstraße 9
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 0800 6559 000
Telefax: 04171 655 99
https://www.letterxpress.de/

Ansprechpartner:
Norina Lobsien
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