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FRK fordert endlich Grundsatzdebatte über Rolle des gebührenfinanzierten Rundfunks in Deutschland

„Die faktische Ablehnung der schnellen Erhöhung der Rundfunkgebühr um 400 Millionen Euro durch das Land Sachsen-Anhalt, schafft endlich die Möglichkeit für die seit langem überfällige Grundsatzdebatte über die gesellschaftliche Rolle und die Aufgaben des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland“, erklärte der Vorsitzende des Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation – FRK, Heinz-Peter Labonte heute in Lauchhammer.

Neben den üblichen Diskussionen über Programmauftrag, Gehaltsstrukturen und Pensionen sei es nach der sachsen-anhaltischen Entscheidung notwendig, auch über die Rolle der Rundfunkanstalten beim Erhalt von Wettbewerb in der Infrastrukturversorgung mit Gigabitnetzen in Deutschland zu sprechen.

„Dabei muss endlich die Korrelation von Programmzahl, deren Verbreitung in interaktiven Breitbandnetzen und die einseitige Alimentierung der diesen Markt beherrschenden Netzbetreiber mit Gebührengeldern intensiv diskutiert werden. Denn diese Mesalliance von Programm- und Infrastrukturbeherrschern zulasten mittelständischer privater Programmanbieter und kommunaler, handwerklich geprägter mittelständischer Netzbetreiber ist bislang noch nicht einmal dem Bundeskartellamt aufgefallen“, kritisierte der FRK-Vertreter.

So habe die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) im einstigen (1998ff) Verkaufsprozess der breitbandigen Telekomnetze sicher völlig unabhängig und zufällig die Zahlung einer Einspeisegebühr an das Staatsunternehmen in Höhe von ca. 60 Millionen DM genehmigt. Diese staatsferne Unterstützung habe, sicherlich rein zufällig, den Verkaufspreis um rund 600 Millionen DM erhöht. In diesem Zusammenhang schlug der FRK-Vertreter dem Verbandsvorstand vor, seitens der Verbandsmitglieder ein Dissertationsstipendium für zukünftige Doktoranden auszuloben, um die damalige personelle Zusammensetzung der KEF und die erkenntnisleitenden Interessen der damaligen Mitglieder zu erforschen.

Labonte wies darauf hin, bis heute werde den alternativen Netzbetreibern diese Einspeisegebühr mit fadenscheinigen Argumenten verweigert, ja, seitens der Anstaltenvertreter noch nicht einmal ernsthaft verhandelt.

„Wenn man als Argument die Vielzahl der angebotenen Programme und Plattformen der Anstalten für diese Wettbewerbsverzerrung zur Kenntnis nimmt, die Nichtbefassung des Kartellamtes berücksichtigt, die Arroganz gegenüber Mittelständlern erlebt, kann man nur empfehlen, die Grundsatzdebatte über Rolle, Anspruch vs. Wirklichkeit und gesellschaftliche Gesamtverantwortung der Rundfunkanstalten endlich ehrlich zu führen. Deshalb gratulieren wir der sachsen-anhaltischen CDU zu ihrem Mut, dem politischen Druck und Diffamierung standgehalten und einen höchst effizienten Ausweg gefunden zu haben,“ erklärte Labonte abschließend.

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