>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

TÜV Rheinland InterTraffic: Entwicklung eines Standards für Wasserstoffanwendungen in Schienenfahrzeugen

TÜV Rheinland InterTraffic hat vom Deutschen Zentrum für Schienenverkehrsforschung beim Eisenbahn-Bundesamt einen neuen Entwicklungsauftrag erhalten: Die Fachleute für Sicherheit im schienengebundenen Verkehr entwickeln einen Standard für Wasserstoffanwendungen in Schienenfahrzeugen. Derzeit ergeben sich mit einem verstärkten Einsatz von alternativen Antrieben im Schienenverkehr verschiedene neue Herausforderungen. Besonders der Einsatz von Brennstoffzellentechnologie und dem damit einhergehenden Umgang mit Wasserstoff erfordern neue Sicherheitskonzepte. Um die Sicherheit von Wasserstofffahrzeugen grundsätzlich zu gewährleisten, sind regulatorische und technische Vorgaben erforderlich.

Bisher haben Behörden im Zulassungsprozess für Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellen im Rahmen der Konformitätsbewertung auf technische Regelwerke und Normen aus der Industrie, Automobilbranche zurückgegriffen. Nun sollen eigene technische Regelwerke und Normen für die Zulassung von wasserstoffbetriebenen Schienenfahrzeugen erstellt werden, um die Verwendung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien zu erleichtern, den Zulassungsprozess zu vereinfachen und somit den Einsatz alternativer Antriebe im Schienenverkehr zu fördern und nachhaltig zu stärken.

Projektumsetzung in verschiedenen Schritten

Das Projekt teilt sich in zwei Arbeitspakete auf: Im ersten Schritt geht es um die Sichtung aller relevanten nationalen und internationalen Regelwerke und Normen, die auf Wasserstofffahrzeuge und Brennstoffzellensysteme anwendbar sind. Hierbei erfolgen die Analyse ihre Anwendung auf den Schienenfahrzeugbereich und ihre Bewertung. Im zweiten Schritt folgt die Entwicklung eines Entwurfs für einen bahnspezifischen Standard zur erleichterten Implementierung von Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien, um den Einsatz alternativer Antriebe im Schienenverkehr zu stärken.

Leistungsumfang der TÜV Rheinland InterTraffic ist

  • die Erstellung einer Übersicht aller nationalen und internationalen Regelwerke und Normen im Bereich Wasserstoff und Brennstoffzelle,
  • die Definition von Randbedingungen für den Anwendungsbereich Schienenfahrzeuge,
  • die Entwicklung des Entwurfs eines bahnspezifischen Standards zu Wasserstoff-Brennstoffzellen-Systemen für Schienenfahrzeuge,
  • das Projektmanagement und die Dokumentation der Arbeitsergebnisse sowie die Koordinierung des forschungsbegleitenden Arbeitskreises.

Das Projekt wird dabei von TÜV Rheinland interdisziplinär umgesetzt. Zum Projektteam gehören unter anderem auch Fachleute aus dem Wasserstoff-Kompetenzteam des weltweit tätigen Prüfdienstleisters. Sie unterstützen bei der Recherche und Sichtung der relevanten nationalen und internationalen Regelwerke sowie Normen und ihre Anwendung auf den Schienenfahrzeugbereich. Die Laufzeit des Projekts beträgt 12 Monate.

Über TÜV Rheinland

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 21.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2,1 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Wolfgang Partz
Pressesprecher Mobilität
Telefon: +49 (221) 806-2290
E-Mail: wolfgang.partz@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel