>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

EU-Kommission bestätigt in neuer Studie die Notwendigkeit einer regelmäßigen Rückkehr von Lkw in ihr Herkunftsland zur Beseitigung des Sozialdumpings

Das Brüsseler "Common Office" von BGL (Deutschland), FNTR (Frankreich), und NLA (Nordische Länder) begrüßt die Aussagen der Studie der EU-Kommission: Die Rückkehr des Lkw in sein Herkunftsland bleibt ein wichtiges Element des Mobilitätspakets.

Die Europäische Kommission hat jetzt ihre Studie zur Rückkehrpflicht von Lastkraftwagen alle 8 Wochen in ihren Niederlassungsmitgliedsstaat veröffentlicht. Die Studie zeigt, dass Lastwagen vieler osteuropäischer Unternehmen nur ein- oder zweimal im Jahr in das Niederlassungsland zurückkehren. In einigen Ländern sind 80% oder 62% ihrer Flotte permanent außerhalb des Niederlassungslandes tätig, ohne dass eine wirtschaftliche Verbindung zum Niederlassungsstaat besteht, aber diese ihre Wettbewerbsvorteile in Westeuropa nutzen.

Prof. Dr. Dirk Engelhardt, BGL-Vorstandssprecher: "Innerhalb von acht Wochen vor der Rückkehr in das Niederlassungsland kann ein LKW problemlos bis zu 22.000 km fahren und innerhalb eines Rundlaufs jedes Ziel in der EU bedienen. Wenn osteuropäische Unternehmen fast ausschließlich in Westeuropa tätig sind, ohne in ihre Herkunftsländer zurückzukehren, sollten sich diese in den Märkten ihrer wirtschaftlichen Betätigung niederlassen."

Florence Berthelot, Generaldeligierte der FNTR: "Die Rückkehr des Fahrzeugs steht im Zusammenhang mit den Bestimmungen der Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten und der Rückkehr des Fahrers. Wir glauben, dass dies sinnvoll und Teil des Gesamt-Mobilitätspakets ist. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Stärkung der Niederlassungskriterien in die richtige Richtung geht, was insbesondere zu besseren Arbeitsbedingungen für die Fahrer führt."

Erik Østergaard (Vorsitzender der NLA und Vorstand von DTL): "Die Studie bestätigt eindeutig das Problem mit Briefkastenfirmen und zeigt, dass wir ein massives Problem mit Nomadenleben vieler Fahrer haben. Die Rückkehr des Fahrzeugs wurde eingeführt, um genau das anzugehen. Jetzt ermutigen wir die Gesetzgeber nachdrücklich, das Erreichte nicht in Frage zu stellen, sondern sich an die Kompromisse und signifikanten Ergebnisse zu halten, die mit dem Mobilitätspaket 1 erzielt wurden. "

FNTR ist der führende Verband für Straßengütertransport in Frankreich mit 5.000 Mitgliedsunternehmen.

BGL ist der führende Verband für Straßengütertransport, Logistik und Entsorgung in Deutschland mit 7.000 Mitgliedsunternehmen.

NLA ist die gemeinsame Brüsseler Vertretung der führenden Straßentransportverbände in Schweden, Sveriges Åkeriföretag (SÅ), Dänemark, Dansk Transport og Logistik (DTL) und Norwegen, Norges Lastebileier-Forbund (NLF). Die NLA vertritt rund 17.000 Mitgliedsunternehmen.

Über den Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.

Der BGL ist der Spitzenverband für Straßengüterverkehr, Logistik und Entsorgung in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Er vertritt seit 1947 die berufsständischen Interessen von aktuell rund 7.000 in seinen Landesverbänden organisierten Unternehmen. Diese betätigen sich schwerpunktmäßig in den Bereichen Straßengütertransport, Logistik, Spedition, Lagerung und Entsorgung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
Breitenbachstraße 1
60487 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 7919-0
Telefax: +49 (69) 7919-227
http://www.bgl-ev.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel