>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

Gut gerüstet bei Autounfällen: Was zu tun ist, wenn es kracht

Kurz einmal nicht aufgepasst und schon hat es gekracht. Egal ob selbst- oder unverschuldet: Unfälle sind eine heikle Angelegenheit und mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten verbunden. Mit dem richtigen Verhalten ersparen sich alle Beteiligten eine Menge Ärger. Um diesen zu vermeiden, lohnt es sich, einen Blick auf die häufigsten Unfallursachen, wie beispielsweise Fehler beim Abbiegen und Wenden oder technische Mängel am Fahrzeug, zu werfen und dadurch das Risiko zu minimieren. Wenn es dann doch zum Schadensfall gekommen ist, sollte schnell richtig reagiert und die Versicherung zügig mit allen Daten informiert werden. Hier zahlt es sich aus, die genauen Konditionen und Serviceleistungen seiner Police zu kennen. Jonas Boltz, Geschäftsführer des InsurTechs nexible, erklärt die häufigsten Unfallursachen, wie diesen vorgebeugt werden kann, was im Schadensfall zu beachten ist und wie die Versicherung schnell hilft.

Das Statistische Bundesamt zeigt auf, dass durch das wegen der Corona-Pandemie verringerte Verkehrsaufkommen, von Januar bis November 2020 insgesamt 2,1 Millionen Straßenverkehrsunfälle von der Polizei erfasst wurden. Das sind 15,5 Prozent weniger als im Vorjahr.  Zu den häufigsten Unfallursachen zählen neben menschlichem Fehlverhalten technische Mängel am Fahrzeug und Witterungsverhältnisse. Am meisten kracht es laut Statistik beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren. Das Missachten der Vorfahrt, ungenügender Abstand und das Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit sorgen ebenfalls oft zu Kollisionen. „Oftmals wissen Unfallbeteiligte nicht, was im Schadensfall zu tun ist, welche Leistungen sie von Versicherungen zu erwarten haben und wie weiter vorgegangen werden sollte“, stellt Jonas Boltz fest. Wichtig seien für Versicherungsnehmer und Geschädigte die unkomplizierte Übermittlung des Schadens und schnelle Hilfeleistungen, damit man weiterhin mobil bleibt und der Fall schnell abgehakt werden kann.

Was im Schadensfall zu beachten ist

Wenn es zu einem Unfall kam, sind einige Dinge zu beachten. Zunächst gilt es, die Unfallstelle abzusichern, Warnblinkanlage einzuschalten und eine Warnweste anzulegen. Was viele nicht wissen: „Nur bei Unfällen mit Personenschaden muss die Polizei gerufen werden“, erklärt Boltz, „allerdings hilft die Polizei dabei, den Unfallhergang und –schaden objektiv einzuschätzen, um sich Ärgernisse im Nachhinein zu ersparen. Unfallbeteiligte sollten auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis vor Ort unterzeichnen“. Bei jedem Unfall mit Sach- oder Personenschaden gilt es, den Unfall in Form eines Unfallprotokolls zu dokumentieren. Der Geschäftsführer des InsurTechs betont: „Es gibt keine rechtlichen Vorschriften, was bei einem Unfall für die Versicherung dokumentiert werden muss, allerdings haben Versicherer eine Wunschvorstellung dessen, welche Daten dokumentiert werden sollten.“ Wichtig sind Angaben zur Person wie etwa Name, Adresse und die Kontaktdaten, Angaben zum Fahrzeug, also das Kennzeichen, die Marke und der Typ, Angaben zu der Versicherung und zur Unfallbeteiligung bzw. zum Schaden. Fotoaufnahmen mit dem Smartphone reichen für die digitale nexible Kfz-Versicherung dabei aus und können direkt in den Schadensbericht hochgeladen werden. Der klare Vorteil der digitalen Versicherung wird hier deutlich: Der Schadensfall kann rund um die Uhr übermittelt werden und man ist nicht von etwaigen Öffnungszeiten seines Versicherungsagenten oder -maklers abhängig. So steht die Schadenshöhe bereits kurze Zeit später fest.

Bei Vertragsleistungen genau hinsehen

Sobald der Kfz-Versicherung alle Schäden mitgeteilt wurden, ermittelt diese die Schadenshöhe. Jetzt kommt es auf das Leistungsspektrum der Versicherung an. „Oftmals kommt es zu Konflikten zwischen dem Versicherten und dem Versicherer, wenn es um den Abzug „neu für alt“ geht“, verdeutlicht Boltz. Damit soll verhindert werden, dass ein PKW nach der Reparatur durch den Ersatz alter Teile durch neuwertige mehr wert ist als vor dem Unfall. Meistens kommt es hier zu Abzügen, da die Versicherung dem Kunden nur den (Zeit-)Wert des bereits verbauten Teils, das ersetzt werden musste, erstattet. „Ein Blick auf den Vertrag vorab lohnt sich also im Schadensfall“, so der Versicherungsexperte. Bei dem digitalen Kfz-Versicherer nexible werden Geschädigte direkt durch den kostenlosen Hol- und Bringservice oder Ersatzfahrzeuge während der Reparatur unterstützt, damit sie weiterhin mobil bleiben. Der Versicherte entscheidet selbst, ob er im Reparaturfall eine Auszahlung auf Basis der netto Reparaturkosten oder die Behebung des Schadens mit Originalersatzteilen durch eine der zertifizierten Partnerwerkstätten bevorzugt. Auf Reparaturen durch das Werkstattnetzwerk von nexible erhalten Versicherte sechs Jahre Garantie und einen Eintritt in die Herstellergarantie. So wird allen Beteiligten zeitnah geholfen, damit der Unfall beruhigt abgehakt werden kann.

Über die nexible GmbH

Das 2017 gegründete InsurTech nexible mit Sitz in Düsseldorf bietet Deutschlands erste voll-digitale Kfz-Versicherung an und deckt dabei die komplette Produktpalette (Haftpflicht, Teil- und Vollkasko) ab. Seit April 2019 ist nexible auch auf dem österreichischen Markt aktiv. Das Angebot beschränkt sich vorerst auf eine digitale Kfz-Haftpflichtversicherung, die beim führenden Online-Vergleichsportal durchblicker.at abgeschlossen werden kann. nexible hat den Anspruch, "so wenig Versicherung wie möglich" zu sein und möchte insbesondere digital-affinen Menschen ein einfaches, transparentes und preislich attraktives Angebot machen. nexible ist eine 100-prozentige Tochter der ERGO Digital Ventures AG.

Weitere Informationen unter www.nexible.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

nexible GmbH
Rather Straße 110A
40476 Düsseldorf
http://www.nexible.de

Ansprechpartner:
Miriam Günther
Fullstop PR
Telefon: +49 (170) 5288580
E-Mail: m.guenther@fullstoppr.com
Jana Weithaler
Pressekontakt
Telefon: +49 (170) 6094156
E-Mail: j.weithaler@fullstoppr.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel