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Die Gleichstellungsbeauftragte der Region Hannover informiert: Forderungen der Berliner Erklärung müssen Pflichtprogramm im Wahlkampf sein

Mit der sogenannten „Berliner Erklärung“ haben 41 Frauenverbände ihre Forderungen zur Bundestagswahl vorgelegt. Die vier zentralen Schwerpunkte dazu lauten: Gleichstellung als Leitprinzip, Parität auf allen Ebenen, Gleiche Bezahlung und Leben frei von Gewalt. Sie beinhalten sehr konkrete Schritte, die für eine reale Gleichberechtigung von Männern und Frauen unerlässlich sind. Nicht umsonst steht im Grundgesetz (Art. 3, Abs. 2): „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

In der Berliner Erklärung werden viele Themen angesprochen, die zunächst auf Bundesebene geändert werden müssen, damit in den Kommunen Gleichberechtigung vorangebracht werden kann. Seien es die Nachwirkungen von Corona in Wirtschaft und Familie, die vollständige und zügige Umsetzung der Istanbuler Konvention gegen Gewalt gegen Frauen oder das Familieneinkommen als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld für eine wirkliche Wahlfreiheit.

Petra Mundt, Gleichstellungsbeauftragte der Region Hannover, betont: „Wahlkampf ohne Frauenpolitik geht gar nicht. Wer eine verantwortungsvolle politische Position in unserem Land übernehmen will, hat die Pflicht, sich für Gleichberechtigung einzusetzen. Die Berliner Erklärung liefert tolle Impulse für Diskussionen und – viel wichtiger, für Umsetzungen, die wir ab November 2021 sehen wollen.“ Weiter führt sie aus: „Studien haben gezeigt, dass das Konjunkturpaket des Bundes zur Abfederung der Corona-Effekte zu großen Teilen Männern zugutekamen. Während vor allem die Mütter verzweifelt Homeoffice, Homeschooling, Versorgung und Fürsorge jonglierten, wurden über 70 Prozent der Gelder in männerdominierte Bereiche investiert. Damit dies bei den Aufbauprogrammen nicht wieder passiert, fordern wir eine paritätische Besetzung aller Vorbereitungs- und Entscheidungsgremien für Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie.“

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