>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

CRIF & yes®: Die einfache Prepaid-SIM Freischaltung Dank Bank-Identitätsdaten

Seit dem ersten Dezember ist es soweit: Die Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG) sind in Kraft. Die Gesetzes-Novelle sorgt besonders für Kunden und Anbieter von Prepaid-Mobilfunkverträgen für wesentliche Neuerungen. Ein wichtiger Punkt ist die Zulassung neuer Identifizierungsverfahren. Um ihre SIM-Karte zu aktivieren, mussten sich Prepaid-Kunden jedes Mal neu mit ihrem Personalausweis identifizieren – und Anbieter entsprechende Verfahren ermöglichen. Ab sofort ist die Identifizierung auch ohne Prüfung des physischen Ausweises möglich. Jens Schöngen, Senior Key Account Manager Telecommuncation bei CRIF Deutschland und Dennis Heydorn (Partnermanagement) sowie Peter Eisenhofer (Produktmanagement) beim Identitätsdienst der yes® erläutern im Interview, was das für Kunden und Mobilfunkanbieter bedeutet.

Fassen Sie bitte noch einmal zusammen: Wie lief bisher eine TKG-gerechte Identifizierung ab?

Jens Schöngen führt aus: „Wer vor dem ersten Dezember eine Prepaid-SIM-Karte gekauft hat, musste sich laut Telekommunikationsgesetz mithilfe seines Personalausweises bei seinem Wunschanbieter identifizieren. Das dient der Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung. In der Praxis bedeutete das für viele Kunden, sich auf den Weg in eine Filiale zu machen oder sich an der Haustür für das Postident-Verfahren auszuweisen. Die zulässigen Alternativen hierzu waren die Prüfung über die eID auf dem neuen Personalausweis bzw. per Video-Gespräch mit spezialisierten Service-Kolleginnen.“

Welche Änderungen kommen nun mit der TKG-Novelle auf Verbraucher und Telekommunikationsdienstleister zu?

Mobilfunk-Anbieter haben jetzt die Möglichkeit, neue Identifizierungsverfahren einzuführen. Personendaten müssen natürlich weiter erfasst werden, die neuen Verfahren dürfen hierfür aber erstmals auf die digitale Prüfung oder sogar Lösungen setzen, die nicht auf den physischen Personalausweis angewiesen sind. Das kann die Identifikation für die Kunden verbessern: Der Aktivierungsprozess der SIM-Karte wird dank der neuen Optionen in aller Regel kürzer und komfortabler – und günstiger. Auf die Dienstleister kommen hierfür nun erstmal neue Fragen und Aufgaben zu. Für sie ist es jetzt wichtig, die neuen Möglichkeiten zu bewerten und in der Praxis zu testen. Sich mit dem Thema offen auseinanderzusetzen, lohnt sich dabei auf jeden Fall. Alle neuen Identifizierungsmethoden können die Onboarding-Prozesse günstiger und effizienter machen. Wem es gelingt, rasch die für seine Kunden besten Optionen anzubieten, darf auf einen langfristig wirksamen Wettbewerbsvorteil hoffen.

Welche Möglichkeiten haben die Anbieter? Wie sieht der neue Markt aus?

Jens Schöngen: „Drei wesentliche neue Verfahren sind mit der Novelle zulässig: Einerseits wird das bisherige Video-Ident-Verfahren, bei dem über einen Livestream mit einem Mitarbeiter des Anbieters gesprochen wurde, durch eine digitale Option ergänzt.  Statt eines Mitarbeiters, kann nun eine Software erkennen, ob der gezeigte Ausweis echt ist und die erforderlichen Daten erfassen. Eine zweite neue Option ist eine digitale „Brieftasche“, ein sogenanntes ID Wallet, in dem verschiedene Identitätsnachweise gespeichert werden können. Statt bei der Aktivierung einer SIM-Karte einen neuen Verifikationsprozess zu starten, erlaubt der Kunde die Übertragung der dort gespeicherten und bereits überprüften Daten an den Empfänger. In der Regel erfordert das ein dafür geeignetes Gerät bzw. eine App. Ein dritter Ansatz ist die Nutzung weiterer sicherer Datenquellen wie yes®, den Identitätsdienst von Banken und Sparkassen. Hier beauftragt der Kunde seine Hausbank, die für die Aktivierung erforderlichen Daten an den Empfänger zu übermitteln.“

Das ist zulässig, da Kreditinstitute heute die Identität im Rahmen der Kontoeröffnung prüfen und verpflichtet sind, Kundendaten fortlaufend zu aktualisieren. Mit yes® kann der Kunde sein Online-Banking nutzen, um die angefragten Daten an die Mobilfunkanbieter bereitzustellen. Der Kunde muss selbst nichts weiter tun, als sich – wie gewohnt – bei seinem Online-Banking anzumelden und der Übermittlung der Daten zuzustimmen.

Welche Vorteile sehen Sie in der yes-Lösung?

Peter Eisenhofer: „Wir haben früh erkannt, dass das Telekommunikationsgesetz (TKG) Parallelen zum Geldwäschegesetz (GWG) zeigt. Ziele und Anforderungen sind vergleichbar: das GWG verpflichtet Banken dazu, unter anderem genau die Daten, die auch ein Mobilfunkanbieter nach TKG erfassen muss, aufzunehmen. Kunden müssen sich sowohl bei der Eröffnung eines Kontos als auch bei der Aktivierung seiner SIM-Karte in sehr ähnlicher Weise ausweisen. Mit yes können diese Prozesse und Daten „wiederverwendet“ und damit vereinfacht werden. Der Kunde spart sich bei der Aktivierung einer Prepaid-SIM-Karte einige Schritte. Die Aktivierung läuft voll digital ohne Medienbruch, ohne App-Download oder Account-Aktivierung ab. Mit dem Online-Banking seiner Hausbank stellt er seine geprüften Identitätsdaten mit den von der Online-Überweisung vertrauten PIN/TAN-Verfahren bereit und erfüllt so die gesetzlichen Vorgaben für Mobilfunkanbieter.

Dennis Heydorn ergänzt: Wir arbeiten dazu eng mit den rund 1.000 Sparkassen und Volksbanken Raiffeisenbanken zusammen. Insgesamt ergibt sich so aktuell ein Potenzial von rund 35 Millionen bestehender Online-Banking Konten für die erfolgreiche Bereitstellung von bankgeprüften Daten und Infrastrukturen.

Und yes® verarbeitet die Daten nicht selbst weiter?

Peter Eisenhofer: Wir definieren die Standards für den direkten Datenaustausch und stellen die einfache Abrechnung zwischen Mobilfunkanbieter und den mehr als tausend Identitäts-Providern (IDPs) sicher. Beauftragt ein Kunde die Übermittlung von bei seiner Bank gespeicherten Daten an einen Mobilfunkanbieter, so gehen diese direkt und verschlüsselt an den Mobilfunkanbieter.

Im Grunde bieten Sie also eine Art „Daten-Überweisung“ an?

Dennis Heydorn: Das kann man sich als Analogie exakt so vorstellen. Heute vertrauen die Kunden ihrer Bank die sichere Aufbewahrung und den Transfer von Werten bzw. Geld an. Hierfür nutzen sie Instrumente wie das Online Banking, TAN-Verfahren, Kernbanksysteme usw. In diesem Fall handelt es eben nicht um Geldbeträge, sondern um bei der Bank hinterlegte Personen-, Adress- und Kontaktdaten. Kunden beauftragen Ihre Bank aktiv mit der direkten Übermittlung an den Wunschempfänger. Die Daten und Instrumente hierfür sind bereits vorhanden. Präzise formuliert, unterstützen wir die Banken und Sparkassen diesen Service ihren Millionen Kunden und Kundinnen anzubieten.

Ist das die Zukunft der Identifizierung in der Telekommunikations-Branche?

Dennis Heydorn ist sich sicher, dass Kunden im Aktivierungsprozess zukünftig eine Auswahl an Standard-Optionen zur Identifizierung erwarten werden. „So wie heute bereits in Bezahlvorgängen fest damit gerechnet wird, zwischen Rechnung, Lastschrift, Kreditkarte, Giropay, Paypal etc. wählen zu können. Dabei wird sich auch bei der Identifizierung für Prepaid-SIM-Karten nicht eine alleinige Lösung herausbilden, die alle Kunden gerecht wird. Wer aber die richtige Kombination aus geeigneten Methoden anbietet, kann davon ausgehen, die Prozesse der Interaktion zu optimieren und so das Kundenerlebnis insgesamt deutlich zu steigern.“

Jens Schöngen ergänzt: „CRIF Deutschland bietet hierfür integrierte Lösungen für die Gestaltung von Identity-Check, Credit Risk und Fraud Prevention aus einer Hand an. Allle zulässigen Identifizierungsverfahren können über unseren Identity Hub angeboten werden. Wir glauben, dass insbesondere aus der Kombination schlanker, volldigitaler Prozesse mit innovativen Mobilfunktechnologien wie z.B. eSIM Chancen für ganz neue Use Cases unserer Telekommunikationskunden entstehen. Kunden können damit eine Sofortentscheidung treffen und in weniger als 60 Sekunden Zugang zum Mobilfunknetz erhalten. Das gibt es so bis heute nicht.“

Über die CRIF GmbH

Als einer der führenden Informationsdienstleister am deutschen Markt unterstützt CRIF Unternehmen & Finanzinstitute ganzheitlich beim Management ihrer Digital Customer Journey. Dank unserer drei Schwerpunkte profitieren Sie von integriertem Identity-, Credit Risk- und Fraud-Management sowie innovativen Lösungen in den Bereichen Digital Onboarding, Open Banking, Compliance, ESG, Adressermittlung und Marketing Services.

Unser offener Ökosystemansatz ist Ihre direkte Verbindung zu erstklassigen Partner-Services. Basierend auf unserem B2B2C Datenuniversum, können Sie je nach Use Case flexibel kombinierbar auf Informationen über Privatpersonen und Unternehmen zugreifen. Individuell auf Ihr Geschäftsmodell abgestimmt und ergänzt um langjährige und internationale analytische Expertise und Prozessberatung. Als Best-in-Class Partner an Ihrer Seite transformieren wir Daten in messbaren Erfolg für Ihr Unternehmen!

CRIF Deutschland gehört zur weltweit tätigen CRIF-Gruppe mit Hauptsitz in Bologna, Italien. Die Gruppe ist heute mit über 5.500 Experten und 70+ Unternehmen in 35+ Ländern auf vier Kontinenten aktiv.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

CRIF GmbH
Leopoldstraße 244
80807 München
Telefon: +49 (40) 89803-0
Telefax: +49 (40) 89803-777
https://www.crif.de

Ansprechpartner:
Oliver Ollrogge
Telefon: +49 (40) 89803-582
Fax: +49 (40) 89803-579
E-Mail: oliver.ollrogge@buergel.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel