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Bundeskartellamt stuft Google als Marktbeherrscher ein – Auswirkungen auch für Presseleistungsschutzrecht

  • Alphabet/Google sind Anwendungsfall für Aufsicht über große Digitalkonzerne (§ 19a GWB). Damit kann das Bundeskartellamt (BKartA) früher und effektiver eingreifen und konkrete, für den Wettbewerb schädliche Verhaltensweisen aufgreifen.
  • Auch auf die Befassung mit Google News Showcase weist das BKartA nochmals hin. Die Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechts soll durch Showcase nicht unverhältnismäßig erschwert werden.

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat entschieden, dass Google und der Mutterkonzern Alphabet unter die erweiterte Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörde fallen. Diese Kategorisierung, die der neuen Vorschrift des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 19a GWB) folgt, ermöglicht ein früheres und effektiveres Eingreifen, und eine Untersagung von wettbewerbsgefährdenden Praktiken, die von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ausgehen.

Zum Hintergrund der Einschätzung erklärt das BKartA, Alphabet/Google verfüge über eine „wirtschaftliche Machtposition, die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte, marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffnet“. Durch seine Vielzahl von Diensten könne von einem „Infrastrukturcharakter“ gesprochen werden.

In der Pressemitteilung weist der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, ausdrücklich darauf hin, dass man sich vor diesem Hintergrund intensiv u. a. mit dem Thema Google News Showcase befasse. Dies ist insbesondere für die Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechts entscheidend, da die Umsetzung des 2021 in Kraft getretenen Rechts durch die umfassende Rechteeinräumung im Rahmen von Showcase behindert wird. Das Bundeskartellamt folgt damit auch der Ankündigung von Juni 2021, zu prüfen, ob die Vertragsbedingungen die teilnehmenden Verlage unangemessen benachteiligen und ihnen eine Durchsetzung des Leistungsschutzrechts der Presseverleger unverhältnismäßig erschwert.

Google hat erklärt, gegen den Beschluss kein Rechtsmittel einzulegen. Gleichzeitig stellt das Unternehmen fest, dass es nicht zwingend mit allen vom Amt in der Entscheidung getroffenen tatsächlichen Feststellungen und den daraus gezogenen Schlussfolgerungen einverstanden sei.

Zur Entscheidung des BKartA erklären die Corint Media-Geschäftsführer Markus Runde und Christoph Schwennicke: „Corint Media begrüßt die Feststellung der Marktbeherrschung durch das Bundeskartellamt als Voraussetzung des Vorgehens gegen Google und vor allem auch gegen Alphabet auf Grundlage des § 19a  GWB sowie zugleich die ausdrückliche Erklärung, dass auch Google News Showcase und etwaig verbundene Themen Gegenstand von Ermittlungen des Amtes sind. Das Amt gibt damit zu erkennen, dass es die von Google initiierten Verträge mit Verlegern zur Abgeltung des Presseleistungsschutzrechts gegebenenfalls für marktmissbräuchlich halten könnte, da Konditionen und geringe Preise nur wegen Googles übergroßer Marktbedeutung durchgesetzt werden konnten. Mit der Erstreckung der Ermittlungen auf Alphabet gibt das Bundeskartellamt zugleich zu verstehen, dass es sich nicht von den gesellschaftsrechtlichen und steueroptimierten Strukturen des Alphabet-Konzerns beeindrucken lässt."

Zur Pressemitteilung des Bundeskartellamts

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Zu den von Corint Media vertretenen Medienunternehmen zählen TV-Sender wie Sat.1, ProSieben, RTL, WELT, SPORT1, CNBC, Eurosport, VOX und CNN, Radiosender wie ANTENNE BAYERN, radio ffn, Klassik Radio, Radio Hamburg, Hit Radio-FFH, RPR1 und RTL RADIO, sowie Presseverleger wie Axel Springer, die Verlagsgesell-schaft Madsack, die Mediengruppe Pressedruck, die Aschendorff Mediengruppe, die Rheinische Post Medien-gruppe, der sh:z Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag und der Badische Verlag.

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