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Koalitionsvertrag: Ampelparteien äußern sich zum Vergaberecht

Der zentrale Absatz im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP zum Thema Vergabe ist kurz. Dennoch wird die Frage, wie die öffentliche Beschaffung richtungsweisend sein kann, häufig mitgedacht.

Die neue Bundesregierung will öffentliche Vergabeverfahren „vereinfachen, professionalisieren, digitalisieren und beschleunigen.“ Das hat sie Ende des Jahres in ihrem Koalitionsvertrag so festgelegt – und sich auch dazu bekannt, das Beschaffungswesen wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ auszurichten. In vielen Fachthemen des Koalitionsvertrag taucht die öffentliche Hand mit auf.

Bessere Beteiligungschancen für KMU

Aus der Vereinbarung lässt sich eine neue Werteorientierung herauslesen: So sollen die Beteiligungsmöglichkeiten von kleinen und mittleren Betrieben an Vergabeverfahren gestärkt werden und sichere Absatzmärkte für klimafreundliche Produkte durch Mindestquoten in der öffentlichen Beschaffung geschaffen werden. Für die Koalitionäre ist auch Tariftreue ein Thema: Explizit im Öffentlichen Personennahverkehr wollen sie dafür sorgen, dass Bezahlen nach Tarif eine Bedingung bei Ausschreibungen wird. Generell will der Bund seine Auftragsvergabe an die Einhaltung von Tarifverträgen binden.

Der „Ampel“ schwebt ferner eine zentrale Vergabeplattform vor, über die alle öffentlichen Vergaben zugänglich sein sollen und über die auch eine Präqualifizierung möglich ist.

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