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E-Schrott richtig entsorgen für Kinder – Das „So ein Schrott“-Hörspiel von Plan E für die kleinen Helfer der Erde

Die korrekte Entsorgung von Elektro-Altgeräten ist entscheidender Bestandteil einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft und wichtig für Umwelt sowie Gesundheit. Über dieses Thema informiert die stiftung elektro-altgeräte register mit ihrer Aufklärungsmarke Plan E seit 2019 die Bevölkerung. Ab sofort klärt Plan E auch die kleinen Helferinnen und Helfer der Erde mit einem Hörspiel über E-Schrott im Recyclingkreislauf auf. Bei dem Abenteuer „So ein Schrott“ mit Fuchs & Schaf geht es um einen kaputten Akku-Schrauber und die wilde Reise zum Wertstoffhof. Den Kindern wird mit dem Hörspiel unterhaltsam, spannend und altersgerecht der richtige Umgang mit alten, nicht mehr benötigten oder kaputten Elektrogeräten nahegebracht, wobei der Weg zum Wertstoffhof nur eine von vielen Möglichkeiten ist. Was funktioniert noch und kann weitergenutzt werden? Was ist wirklich kaputt? Und was passiert mit dem ganzen entsorgten Elektro-Schrott? All diese Fragen aus dem Bereich Umweltschutz und Kreislaufwirtschaft werden in der Folge „So ein Schrott“ beantwortet. Damit eignet sich die Geschichte wunderbar für den Einsatz in der Vorschule oder den ersten Jahren in der Grundschule (für Kinder von 5-11 Jahren). Dazu sagt Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear: „Was Fuchs & Schaf mit ihrem alten CD-Spieler machen und warum man seinen Elektroschrott nicht in der alten Scheune lagern sollte, erfährt Ihr Kind ab sofort in der Folge „So ein Schrott“. Ihre Kinder werden mit Spannung zuhören und unser Hörspiel schafft damit auch Begeisterung bei den Kleinsten, für ein schwieriges und komplexes Thema, wie die korrekte Entsorgung von Elektro-Altgeräten funktioniert.“

Link zum Hörspiel: https://wonderl.ink/@fuchsundschaf

Trailer zur Folge auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=FNXPwG9J4Dc

Über stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

stiftung elektro-altgeräte register
Nordostpark 72
90411 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 7666-50
Telefax: +49 (911) 7666-599
http://www.stiftung-ear.de

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PR und Kommunikation (extern)
Telefon: 0911-76665 50
E-Mail: presse@stiftung-ear.de
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