>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

UKCA-Kennzeichnung für Maschinen und Industrieprodukte (Webinar | Online)

In wenigen Monaten endet aller Voraussicht nach die Übergangsfrist für das UKCA-Kennzeichen. Das bedeutet, dass Produkte ab dem 01.01.2023 nur noch in Großbritannien in Verkehr gebracht werden können, wenn sie das neue UKCA-Kennzeichen aufweisen. Das CE-Kennzeichen ist somit nur noch bis Ende dieses Jahres gültig.

 

Haben Sie bereits alle notwendigen Vorkehrungen getroffen oder haben Sie noch Fragen zum UKCA-Kennzeichen? In unserem kostenlosen Online-Seminar informieren wir Sie über den aktuellen Status und wichtige Änderungen hinsichtlich des UKCA-Kennzeichens, die Sie beim Export von Maschinen nach UK beachten müssen. Melden Sie sich jetzt an!

Eventdatum: Dienstag, 21. Juni 2022 11:00 – 12:00

Eventort: Online

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

Bureau Veritas Germany Holding GmbH
Veritaskai 1
21079 Hamburg
Telefon: +49 (40) 236250
Telefax: +49 (40) 23625-422
https://www.bureauveritas.de/

Für das oben stehende Event ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben)
verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten
Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH
übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei
Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung
ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem
angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen
dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet