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Hinweisgeberschutzgesetz rechtssicher umsetzen

Der ZVO hat ein Kooperationsabkommen mit der AGA Service GmbH zur Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz abgeschlossen: ZVO-Mitgliedsunternehmen erhalten exklusiv die gleichen Konditionen wie die Mitglieder des AGA Norddeutscher Unternehmensverband e.V..

Seit Langem war bekannt, dass die EU-Whistleblowing-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden muss. Deutschland hat diesen Schritt im Sommer 2023 mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) vollzogen. Mit dem HinSchG berücksichtigt die Bundesregierung zudem die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Das Hinweisgeberschutzgesetz bedeutet für kleine und mittlere Unternehmen neue bürokratische Belastungen, eröffnet aber gleichzeitig auch Chancen.

Das neue Gesetz hat das Ziel, Verstöße in Unternehmen aufzudecken und nachhaltig zu unterbinden, indem effektive, vertrauliche und sichere Meldekanäle etabliert werden. Zugleich soll es Hinweisgeber – die Whistleblower – besser schützen. Entscheidend ist, dass Hinweisgeber weder zivil-, straf- noch verwaltungsrechtliche oder arbeitsbezogene Repressalien zu befürchten haben. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten müssen entsprechende Meldesysteme einführen, die vor unbefugtem Zugriff geschützt sind und die Identität der Hinweisgeber wahren. Ferner müssen Firmen den Eingang einer Meldung bestätigen und auch zurückmelden, wie mit dem Hinweis umgegangen wird. Der Anwendungsbereich des HinSchG umfasst alle Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld Informationen über Verstöße erlangt haben.

Welche Unternehmen müssen sich mit dem HinSchG auseinandersetzen?

Das Gesetz wurde im Frühjahr 2023 verabschiedet und trat am 2. Juli 2023 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt müssen grundsätzlich alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz einrichten. Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten mussten sofort Maßnahmen ergreifen, während kleinere Unternehmen bis zum 17. Dezember 2023 Zeit haben, eine Meldestelle einzurichten.

Passgenaue AGA-Leistungspakete

Der vollumfängliche Hinweisgeber-Dienst der AGA Service GmbH nimmt Unternehmen jeder Größe den durch das Hinweisgeberschutzgesetz entstehenden Aufwand ab. Damit die Vertraulichkeit möglicher Hinweisgebender gewährleistet ist, werden sämtliche Meldekanäle von geschulten Juristen überwacht, welche die Meldungen entgegennehmen und aufbereiten. Mit übersichtlichen Leistungspaketen bietet die AGA Unternehmen unterschiedlicher Größe genau das, was sie benötigen, zum Beispiel alle Meldekanäle (Telefon, E-Mail, Post, persönlich, Software) auf die AGA Service GmbH auslagern oder eine eigene Software erstellen lassen. Auch für kleinere Unternehmen macht die AGA ein passendes Angebot.

Full-Service-Angebot als Meldestelle

  • Agieren nach den Vorgaben des HinSchG
  • Übernahme aller geforderten Meldekanäle
  • Betreuung durch Juristen
  • Einsparung zusätzlicher Prüfungen durch Datenschutzbeauftragte & Betriebsrat
  • Unkompliziertes Onboarding der Unternehmen
  • Verschiedene Bildungsangebote rund um das HinSchG
  • Informationsmaterial für die Beschäftigten

Bei Interesse an der Nutzung des Meldestellen-Services melden sich ZVO-Mitgliedsunternehmen bitte schriftlich per E-Mail an mail(at)zvo.org, einschließlich dieser Einwilligungserklärung: 

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der Zentralverband Oberflächentechnik e.V. mein Interesse als auch meine Kontaktdaten an die AGA Service GmbH weiterleiten und diese mich anschließend zum Thema Meldestelle HinSchG kontaktieren darf.

Sämtliche Partnerunternehmen des ZVO finden Sie hier.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Zentralverband Oberflächentechnik e.V.
Giesenheide 15
40724 Hilden
Telefon: +49 (2103) 2556-21
Telefax: +49 (2103) 2556-25
http://www.zvo.org

Ansprechpartner:
Birgit Spickermann
PR
Telefon: +49 (2103) 255621
Fax: +49 (2103) 255632
E-Mail: b.spickermann@zvo.org
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