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CO2-Rechner für den Kulturbetrieb präsentiert Prüfzertifikat und neue Funktionen

Ein weiterer Schritt auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit im Kulturbereich ist erreicht: Der CO2-Rechner „E-Tool Kultur“ erhält das offizielle Prüfzertifikat durch die unabhängige Zertifizierungsstelle für Managementsysteme GUTcert GmbH. Das Zertifikat bestätigt die korrekte Berechnungsmethodik des webbasierten Emissionsrechners nach dem Greenhouse Gas Protocol (GHG) als global anerkanntem Standard. Darüber hinaus wurde das Tool im Rahmen des Prüfprozesses um wesentliche Funktionen in den Bereichen Mobilität und Berichterstattung erweitert, die eine CO2-Bilanzierung und Berichterstattung in Zukunft erheblich vereinfachen.

Das zertifizierte E-Tool Kultur, mitsamt der neuen Funktionen, kann von allen Kultureinrichtungen und -veranstaltern dauerhaft und kostenfrei unter www.e-tool.de genutzt werden.

Zu den größten Emissionsquellen im Kulturbereich zählen unter anderem die An- und Abreise von Publikum und Gastkünstlern, der Transport von Waren (Gemälde, Ausstellungsstücke), der Einkauf von Gütern wie Materialien zur Kostümanfertigung sowie Leistungen von Dritten wie Cateringfirmen. Im Zuge der Verifizierung durch die GUTcert GmbH wurde das E-Tool Kultur um relevante Zusatztools erweitert. Den Einrichtungen ist es nun beispielsweise möglich, die An- und Abreise von Besuchern oder Mitarbeitern u. a. auf Grundlage von integrierten Umfrage-Tools problemlos zu erfassen sowie einen Treibhausgasbericht direkt als Dokument zu erstellen.

Für alle Interessierten gibt es am 29. August und 24. September von 10 bis 11.30 Uhr online eine kostenlose Einführung in das Programm unter https://lmy.de/POnMq.

Gemeinsam in einer Klimapartnerschaft zwischen Kultur, Wirtschaft und Forschung entwickelte GICON® mit der Arbeitsgemeinschaft „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“, dem Softwareunternehmen WIPS-com GmbH, dem Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI und den Städten Leipzig und Dresden das E-Tool weiter.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

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