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Wer Vapes verkauft, muss Vapes auch zurücknehmen

Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG4), die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die Rücknahmepflichten für elektronische Produkte ausgeweitet. Nach Ablauf einer sechsmonatigen Übergangsfrist müssen ab dem 1. Juli 2026 alle Verkaufsstellen, die E-Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer anbieten, ausgediente Geräte kostenlos zurücknehmen. Die Rückgabe ist unabhängig vom Kauf eines neuen Produkts möglich.

„Vapes sind kein Wegwerfprodukt für die Restmülltonne! Mit dem Verkauf von E-Zigaretten geht für den Verkäufer nun auch die Pflicht zur Rücknahme einher. Die Geräte enthalten Lithium-Ionen-Batterien und Rohstoffe – fachgerechtes Recycling schützt unsere Ressourcen und verhindert gefährliche Brände in den Recyclinganlagen bei falscher Entsorgung“, sagt Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung elektro-altgeräte register.

Viele Verkaufsstellen sind erstmals zur Rücknahme verpflichtet

Während größere Händler bereits seit Jahren Elektro-Altgeräte zurücknehmen müssen, betrifft die Regelung nun auch kleinere Verkaufsstellen. Entscheidend ist nicht die Größe des Geschäftes, sondern der Verkauf von E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern.

Mit der gesetzlichen Neuregelung soll sichergestellt werden, dass die Geräte nicht im Hausmüll landen. Denn Vapes sind Elektrogeräte mit eingebauten Lithium-Ionen-Batterien. Werden sie falsch entsorgt, gehen wertvolle Rohstoffe verloren und es entstehen erhebliche Brandrisiken in Abfallanlagen.

Die stiftung ear unterstützt Verkaufsstellen mit Informationen und Materialien

Damit die Umsetzung der neuen Rücknahmepflicht gelingt, stellt die stiftung ear auf e-schrott-entsorgen.org Informationen und kostenfreie Kommunikationsmaterialien zur Verfügung.

Dazu gehören das Elektrogeräte Rücknahme-Logo, mit dem Verkaufsstellen ihrer Kennzeichnungspflicht nachkommen können, sowie Flyer, Plakate und weitere Materialien für die Ansprache von Kundinnen und Kunden. Zusätzlich stehen speziell für Tankstellen und Kioske entwickelte Merkblätter zur Verfügung, die die jeweiligen Pflichten und Anforderungen zur Rücknahme von E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern übersichtlich zusammenfassen.

Mehr Informationen und alle Materialien finden sich auf e-schrott-entsorgen.org.

Über stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:

• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.

Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:

• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

stiftung elektro-altgeräte register
Nordostpark 72
90411 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 7666-50
Telefax: +49 (911) 7666-599
http://www.stiftung-ear.de

Ansprechpartner:
Dorothea Misch-Balanjuk
Pressekontakt
Telefon: +49 151 200 22 416‬
E-Mail: presse@stiftung-ear.de
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