>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

Legal Tech – Robenträger im Museum

Der Begriff Legal Tech lässt Nicht-Juristen schmunzeln. Das, was in anderen Branchen schon längst Alltag ist, setzt sich bei den Rechtsanwälten nur ganz langsam durch. Zwar liegt die Erfindung des Computers schon einige Jahre zurück, die Rechtsfindung funktioniert aber in weiten Teilen noch so, wie weiland beim Geheimrat Goethe. Der Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der Kanzlei bleibt eine Seltenheit.

Allzu häufig herrscht noch die Auffassung vor, dass die Arbeit eines Rechtsanwalts nicht durch den Kollegen Computer übernommen werden könnte. Zu komplex seien die zu behandelnden Fragen, zu schwierig die Anwendung der Rechtsvorschriften. Hierbei wird allerdings eines übersehen: Die Digitalisierung ist längst im Gange. Sie läuft oft nur an den Anwälten vorbei und wird meist von Startups getragen, die mit den klassischen Robenträgern nicht mehr viel gemeinsam haben.

Schon jetzt ist aber eine Zweiteilung erkennbar: Auf der einen Seite stehen Großkanzleien die bei Firmenübernahmen verstärkt Software einsetzen, um die anfallende massehafte Prüfung von Unterlagen zu beschleunigen. Getrieben von den Mandanten, die die hohen Stundensätze nicht mehr für bessere Bürotätigkeiten zahlen wollen, reduzieren diese Kanzleien den Faktor Mensch.

Auf der anderen Seite stehen die zahlreichen Angebote, die Verbraucher im Internet zu allen möglichen Rechtsthemen finden können. Da gibt es (mehrere) Anbieter, die vermeintliche Schadensersatzansprüche gegen Fluggesellschaften wegen Verspätung einfordern. Da gibt es Anbieter, die Bußgeldbescheide wegen zu schnellen Fahrens überprüfen und ggf. anfechten. Da gibt es schließlich Anbieter, die Rechtsdokumente aller Art über das Netz vertreiben.

Mittendrin stehen kleine und mittelgroße Rechtsanwaltskanzleien, die sich einen immer kleiner werdenden Kuchen mit immer mehr Mitbewerbern teilen müssen. Ihnen fehlte bisher allerdings auch oft ein Angebot für den Einstieg in Legal Tech. Wer jetzt nicht tätig wird, dem droht das Museum.

janolaw bietet jetzt Legal Tech auch für kleine und mittlere Kanzleien. Mit den bewährten Vertragsassistenten von janolaw lassen sich juristische Anforderungen erstmals auch für kleine und mittelgroße Kanzleien automatisieren. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig: janolaw wird am 1. März 2017 unter www.jano-legaltech.de eine neue Webseite live stellen, die sich an Kanzleien und Rechtsabteilungen von Unternehmen richtet.

Über die janolaw AG

Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit mehr als 15 Jahren zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen und ist Spezialist für die softwaregestützte interaktive Erstellung von rechtskonformen juristischen Dokumenten.

Für dauerhaften Abmahnschutz sorgt der speziell auf den innerdeutschen Warenverkauf im Internet zugeschnittene AGB-Service. Ob als AGB Update-Service, der einfachen Copy & Paste Lösung, mit Aktualisierungsservice per E-Mail für Marktplätze bzw. den eigenen Internetshop, oder dem komfortablen AGB Hosting-Service für den eigenen Webshop mit kostenloser Online-Streitschlichtung janoFair und automatischer Aktualisierung der Rechtstexte per Schnittstelle. Beide Service beinhalten die janolaw Abmahnkostenhaftung und die optionale Möglichkeit die Rechtstexte für den eigenen Online-Shop auch in englischer und französischer Sprache zu erwerben. Darüber hinaus können Kunden mit dem Online-Shop Quick Check Ihren Internetshop auf weitere rechtliche Schwachstellen mit erhöhter Abmahngefahr überprüfen.

Mehrere 100 Muster-Vorlagen und individuell anpassbare Dokumente wie Arbeits- und Mietverträge, Arbeitszeugnisse, Kaufverträge, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen oder Testamente runden das Portfolio ab.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

janolaw AG
Otto-Volger-Straße 3c
65843 Sulzbach / Ts
Telefon: +49 (069) 24 74 34 -550
Telefax: +49 (069) 24 74 34 -559
http://www.janolaw.de

Ansprechpartner:
Stefan Schiefer
Geschäftsführer Recht
Telefon: +49 (6196) 7722-520
Fax: +49 (6196) 7722-507
E-Mail: sschiefer@janolaw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel