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Erneut Insolvenz bei HCI Capital – So sichern sich Anleger ihre Ansprüche

Anleger der HCI Capital AG (Hamburg) müssen einen weiteren Rückschlag verkraften. Am 20. Januar 2017 wurde das reguläre Insolvenzverfahren über die MS „Hammonia Berolina“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG (Hamburg) eröffnet (Az. 8 IN 235/16). Für alle HCI-Anleger gelte nun gleichermaßen, so der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS), ihre Chancen zur Schadensregulierung optimal zu nutzen.

Die HCI Capital AG leidet besonders schwer unter der Schifffahrtskrise; der neue Name Ernst Russ AG ändert daran nichts. Häufig konnten Rückflüsse nicht wie versprochen erfolgen. Zahlreiche Dachfonds und deren Zielfonds mussten deshalb bereits Insolvenz anmelden. Nun hat es auch die 2006 aufgelegte Beteiligung MS „Hammonia Berolina“ erwischt. „Der Totalverlust ist für Anleger der HCI-Fonds zwar eine reelle Gefahr, aber nicht zwingend“, weiß der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de).

Ein wichtiger Schritt zur Abfederung der Verluste ist die Prüfung der Ansprüche. Diese können sich unter anderem aus Beratungs- oder Prospektfehlern ergeben. Einige Vermittler wurden bereits zu Schadensersatz verurteilt. Besonders zielführend ist deshalb die fachmännische Prüfung des individuellen Beratungsgesprächs. H. Heinze: „Diese gewährleistet, dass keine Möglichkeit zur Schadensbegrenzung außer Acht gelassen wird und Fristen zur Geltendmachung eingehalten werden.“ Die Vereinsanwälte des DFMS helfen HCI-Anlegern sehr gern mit einer ersten, kostenfreien Einschätzung ihrer Situation.

Eine Liste der Beteiligungen finden sie direkt auf unserer Website.

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