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Rudolf Wöhrl AG: Prüfung von Ansprüchen in Mode

Anleger der Rudolf Wöhrl AG müssen trotz neuem Investor mit hohen Verlusten rechnen. Die Insolvenzquote wird nur auf zehn bis zwanzig Prozent geschätzt. Betroffene sollten deshalb über das Insolvenzverfahren hinaus Ansprüche prüfen lassen, so der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS).

Ende Januar 2017 wurde der neue Investor der Modehaus-Kette Wöhrl bekannt. Ein Enkel des Firmengründers wird die Geschäfte fortan lenken. Den Anleihe-Inhabern nützt dies wenig. Medienberichten zufolge werden sie Verluste zwischen 80 und 90 Prozent zu beklagen haben. „Zwar fällt die Insolvenzquote damit wesentlich höher aus als in ähnlich gelagerten Fällen, Wöhrl-Anlegern zaubert dies aber sicher nicht einmal ein müdes Lächeln auf die Lippen. Schließlich sind trotzdem fast ihre kompletten Investitionen futsch“, weiß der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de).

Diese Verluste gilt es nun so schnell wie möglich zu kompensieren. Deshalb sollte zum weiteren Vorgehen nicht nur eine fachmännische Forderungsanmeldung gehören. H. Heinze: „Ich rate allen Betroffenen, Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Vermittler oder Anlageberater können hierfür in Betracht kommen, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Anlage aufgeklärt haben.“ Anleger, die sich an den DFMS wenden, erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung ihres Falles.

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