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CLARIUS.LEGAL: EUGH-Urteil zu 0180-Rufnummern erfordert Reaktion der Unternehmen

Die CLARIUS.LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg kommentiert das neue Urteil des europäischen Gerichtshofes (C-568/15) zu den 0180er Rufnummern. Der EuGH hat am 02. März 2017 entschieden, dass die Kosten für einen Anruf beim Kundendienst von Unternehmen nicht höher sein dürfen als es bei Telefonaten von üblichen Festnetz- oder Mobilfunknummern der Fall ist. Die sogenannten 0180-Nummern können den Verbraucher in Deutschland bis zu 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz kosten. Die Nummern werden beispielsweise von Unternehmen für Kundenanfragen bei ihren Hotlines genutzt.

Verbraucher müssen nach dem Urteil die höheren Entgelte für 0180-Verbindungen aber nicht mehr zahlen, also zum Beispiel in Fällen, in denen sie telefonisch Gewährleistungsrechte geltend machen. Clarius.Legal weist darauf hin, dass es unter anderem für den Kundendienst in der Praxis auch zu Schwierigkeiten führen könnte, Verbraucherentgelte bei der Abrechnung von 0180-Nummern zu erhalten. Fazit: die Firmen laufen Gefahr auf ihren Kosten sitzen zu bleiben.

Georg Berger, Geschäftsführer von CLARIUS.LEGAL, fasst zusammen: „Das Urteil hat neben verschiedenen Branchen  unter anderem Folgen für Telekommunikations-Anbieter und deren Unternehmenskunden. Letztere müssen ihre Kundenservicerufnummern überprüfen und gegebenenfalls ihre Verträge mit den TK-Anbietern anpassen. Auch für TK-Anbieter ist es ratsam, die Verträge mit Unternehmen, für die sie Kundenservicerufnummern anbieten, anzupassen.“  Betroffenen Unternehmen rät er: „Die Unternehmen müssen sich Gedanken machen, wie sie ihren Kunden Servicerufnummern zum gewöhnlichen Tarif zur Verfügung stellen. Das ist  vor allem dann relevant, wenn Kunden sich an den Customer Service wenden, um zum Beispiel Gewährleistungsrechte geltend zu machen.“

Zeitgleich empfiehlt Clarius.Legal den Firmen nicht lange zu warten, bis Abmahnungen kommen, sondern zielgerichtet zu agieren.

Für die Ausrichtung des  Kundendienstes bedeutet es, dass ab sofort die Kunden über Alternativen beim Customer Service aufgeklärt werden sollten. Empfehlenswert sind zeitnahe Informationsschreiben, die sofort ausgesendet werden oder beim Rechnungslauf über die Kontaktmöglichkeiten zum Kundenservice zu informieren.

Zeitgleich geht es darum zu handeln und die Kundeninformationssysteme auf Rechtsunsicherheiten zu prüfen beziehungsweise die kostenpflichtige Hotline auf den Prüfstand zu stellen.

 

Über die CLARIUS.LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Anwaltskanzlei CLARIUS.LEGAL mit Sitz in Hamburg steht für eine neue Generation der Rechtsberatung. CLARIUS.LEGAL wurde 2015 von Rechtsanwalt Dr. Ernst Georg Berger gegründet. Mit dem Konzept des Legal Outsourcing hat die Kanzlei den Markt für Rechtsberatung in Deutschland erneuert. Zum Portfolio des Anwalt Start-ups gehören nationales und internationales Legal-Outsourcing sowie Legal Managed Services. CLARIUS.LEGAL verbindet die Rechtsanwaltsdienstleistung mit flexiblem Inhouse-Support. So kann von der klassischen anwaltlichen Einzelfallberatung oder Prozessvertretung bis zum dauerhaften Outsourcing der Rechtsabteilung eine umfassende Spannweite juristischer Dienstleistungen realisiert werden. Die thematischen Kernbereiche liegen in den Sektoren Telekommunikation, IT, Medien und Energie, einschließlich der Regulierung, sowie im Wettbewerbs- und Datenschutzrecht.

Infos: http://clarius.legal

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