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Reederei Rickmers verkauft – Anleger sollten skeptisch bleiben

Das Amtsgericht (AG) Hamburg hat am 5. September 2017 das Insolvenzverfahren über die Rickmers Holding AG (Hamburg) regulär eröffnet (Az. 67g IN 173/17). Es gewährte dabei weiterhin Eigenverwaltung. Doch abgewickelt wird die Reederei wohl nicht. Sie selbst hat mitgeteilt, sie habe eine Lösung für ihre Fortführung gefunden. Betroffene Anleger sollten gleichwohl ihre Möglichkeiten prüfen, Verluste zu minimieren, rät der Deutsche Finanzmarktschutz e. V. (DFMS).

Als die HSH Nordbank den zunächst vorgesehenen Sanierungsplan Ende Mai 2017 ablehnte, war die Reederei Rickmers gezwungen Insolvenz anzumelden. Ihr Ende wollte sie damit aber noch nicht besiegeln, suchte deshalb nach einem Investor. Einer Ad-Hoc-Mitteilung vom 7. September 2017 zufolge ist es ihr gelungen, einen Käufer zu finden.

Ein Konsortium um die Zeaborn-Gruppe, dem auch Bertram Rickmers angehört, soll demnach nun die weltweiten Shipmanagement-Aktivitäten übernehmen. Der Kaufvertrag sei bereits unterzeichnet, der Gläubigerausschuss habe zugestimmt. „Die Transaktion muss aber noch von der Gläubigerversammlung und den Kartellbehörden genehmigt werden. Dies stellte auch das Handelsblatt klar“, so H. Heinze, Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de). Das AG hat die Gläubigerversammlung für den 10. Oktober 2017 festgesetzt.

Inwieweit diese Übernahme die Situation der Anleger beeinflussen kann, bleibt abzuwarten. Heinze: „Ich halte jedoch eine große Veränderung für unwahrscheinlich. Vielmehr rechne ich damit, dass auf die Anleger trotz dieser Transaktion erhebliche Verluste zukommen werden. Sie sollten deshalb ihre Möglichkeiten ausschöpfen, um diese entweder auf ein Minimum zu reduzieren oder gänzlich abzuwehren. Neben einer fristgerechten Forderungsanmeldung zum 5. Oktober 2017, empfehle ich daher eine vollständige Prüfung der Ansprüche.“ Die Vereinsanwälte des DFMS helfen sehr gern mit einer kostenfreien Erstbewertung.

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