>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

secupay mit neuer Crosschannel-Anwendung: Click&Collect

Der Kunde bestellt im Internet, holt die Ware im Geschäft ab oder lässt sie liefern und zahlt online oder offline. Dieses Crosschannel-Prinzip ist jetzt für Händler einfach umsetzbar – mit der neuen Anwendung „Click&Collect“ der secupay AG (www.secupay.com). Die Lösung verbindet den stationären Handel mit dem Online-Business und schafft für den Kunden nahtlose Einkaufserlebnisse über alle Kanäle hinweg. Für den Händler zahlt sich die Verknüpfung aus: erhöhte Kundenbindung, Generierung von Neukunden, gesteigertes Umsatz- und Conversion-Potenzial. Der Payment-Dienstleister stellt „Click&Collect“ sowie weitere Neuerungen rund um smarte Bezahl-, Verkaufs- und Lieferprozesse auf der „EuroCIS 2018“ in Halle 9 am Stand F51 vor.

„Der Kunde möchte heute bedarfsgerecht frei wählen können, ob er seine Ware online oder offline kauft und im Internet oder Geschäft bezahlt, ebenso wie die Lieferung oder Abholung erfolgen soll. Komfortable Bezahl- und Check-Out-Optionen sowie Logistikkonzepte unterstützen die effiziente Kombination der Online- und Offline-Welten. Die tagesaktuelle Lieferung oder Abholung runden das Einkaufserlebnis ab“, erklärt Hans-Peter Weber, Vorstand der secupay AG.

Die secupay AG hat im Zuge ihres neuen Gesamtkonzeptes „Smart Checkout“ die Lösung „Click&Collect“ zur Verschmelzung des Online-Geschäfts mit dem statio­nären Handel entwickelt. Die Kunden haben dabei die Möglichkeit, bei ihrer Online-Bestellung die gewünschte Filiale sowie die Abholzeit auszuwählen. Der Händler wird daraufhin per E-Mail benachrichtigt oder sein EC-Terminal druckt eine Bestätigung mit den Bestelldaten, der Abholzeit und dem Abholcode. Über die Terminal-App kann die Quittung ausgedruckt und der Erhalt der Ware mit der Unterschrift des Kunden bestätigt werden.

„Einige Kunden bevorzugen die Abholung in einer Filiale, da sie so die Ware schneller oder genau zum gewünschten Termin erhalten. Viele bestellen vor, um Wartezeiten zu vermeiden, oder reservieren die Ware verbindlich und umgehen somit unnötige Wege“, erklärt Hans-Peter Weber und ergänzt: „So kann dem Kunden ein einheitliches und komfortables Kauferlebnis geboten werden.“

Durch die mit der Anwendung verbundenen kürzeren Einkaufs- und Wartezeiten ergibt sich eine höhere Kundenzufriedenheit, Stoßzeiten im stationären Handel lassen sich besser bewältigen und die Mitarbeiter gewinnen Zeit für die Kunden­beratung. Sucht ein Kunde ein Geschäft zur Abholung seiner Bestellung auf, so kann dies zudem zu Spontankäufen führen, die zur Umsatzsteigerung beitragen.

Die secupay AG zeigt ihr Gesamtkonzept „Smart Checkout“ und „Click&Collect“ vom 27. Februar bis 1. März in Halle 9 am Stand F51 auf der EuroCIS, der internationalen Fachmesse für Informationstechnologie und Sicherheit im Handel.

Über die secupay AG

Die von der BaFin als Zahlungsinstitut zugelassene secupay AG ist auf Payment-Verfahren sowohl für den stationären als auch für den Online-Handel spezialisiert. Der Fokus liegt auf effizienten Zahl- und Checkout-Lösungen für Händler und Marktplätze. Das Unternehmen ist der einzige Marktteilnehmer, der Zahlungsverkehr, wie Kreditkarte, Lastschrift und Rechnungskauf mit Garantie, Gutscheine, Bonuspunkte sowie Coupons über eine einheitliche API abwickeln kann – cross channel – online und am POS. 

Weitere Informationen unter www.secupay.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

secupay AG
Goethestraße 9
01896 Pulsnitz
Telefon: +49 (35955) 7550-0
Telefax: +49 (35955) 7550-99
http://www.secupay.ag

Ansprechpartner:
Stephanie Ott
PR & Marketing
Telefon: +49 (35955) 7550-550
Fax: +49 (35955) 7550-99
E-Mail: pr@secupay.com
Ulrike Peter
Geschäftsführerin
Telefon: +49 (211) 9717977-0
E-Mail: up@punctum-pr.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.