>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

TÜV Rheinland: Internetanbindung von Drohnen bringt Chancen und Risiken

Die Nutzung und Anwendungsbereiche von Drohnen, die so genannten Unmanned Aircraft Systems (UAS), sind mannigfaltig. Sie können in der Agrarwirtschaft zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden oder finden Verwendung bei Film- und Luftaufnahmen in der Katastrophenhilfe. Aber auch bei der Überwachung und Wartung von schwer zugänglichen Bauwerken wie Brücken oder Kühltürmen sowie bei Windkraftanlagen oder Solarparks werden Drohnen zunehmend verwendet.

Doch egal ob die Luftfahrzeuge im kommerziellen oder im privaten Bereich zum Einsatz kommen, ein Trend ist nicht aufzuhalten. „UAS gehen online und werden Teil des Internets der Dinge, kurz IoT. Mit Hilfe innovativer Cloud-Technologien können ganze Wirtschaftszweige, wie Bauindustrie oder Agrarwirtschaft, revolutioniert werden“, erklärt Corinna Reget, Drohnen-Expertin und Produktmanagerin UAS bei TÜV Rheinland. „In unseren akkreditierten Laboren in Deutschland, den Niederlanden und Schweden führen wir spezielle Prüfdienstleistungen für UAS durch. Wir sind Experten für Funk, elektromagnetische Verträglichkeit, Batteriesicherheit sowie elektrische und mechanische Sicherheit. Darüber hinaus bieten wir Services im Bereich IoT Protected Privacy und Cybersecurity an. Drohnen dürfen nicht Ziel von Hackerangriffen werden und dann zur Gefahr für Menschen und Infrastrukturen werden.“

Neue europäische Regulierung für UAS (EU) 2019/945

Die TÜV Rheinland-Experten sind auch kompetente Ansprechpartner in allen regulatorischen und normativen Fragestellungen zu UAS. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleiten nahezu alle Phasen der Produkte, von der Entwicklung bis zur Markteinführung“, erklärt Stephan Scheuer, Abteilungsleiter Smart Technologies. „Wir verfügen über ein globales Netzwerk von Standorten und haben Kenntnis von den jeweils nationalen Anforderungen an die Fluggeräte.“ So wurde beispielsweise die europäische Regulierung für unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Drittlandbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme, die (EU) 2019/945, im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert. Sie beinhaltet neue Regeln für die Anbringung der CE-Kennzeichnung an Unmanned Aircraft Systems, die für den Betrieb in der sogenannten „Open Category“ bestimmt sind.

Weitere Infos zu den Dienstleistungen von TÜV Rheinland zu Drohnen unter https://www.tuv.com/germany/de/prüfung-von-uas.html

Video von TÜV Rheinland zum Thema Drohnenprüfung bei Youtube

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit fast 150 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Ralf Diekmann
Pressesprecher Produkte
Telefon: +49 (221) 806-1972
Fax: +49 (221) 806-1358
E-Mail: ralf.diekmann@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel