>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

Qualität vor Quantität bei Weihnachtsgeschenken für Kinder

Die Weihnachtswunschzettel vieler Kinder sind geschrieben und Eltern stehen jetzt vor der Aufgabe, die richtigen und sinnvollen Geschenke auszuwählen. Damit die Kleinen auch möglichst lang Freude an ihren Geschenken haben, sollte der Kauf wohlüberlegt und qualitativ einwandfrei sein. Die Freude der Kinder steht natürlich im Vordergrund – dennoch gibt es, vor allem bei elektronischen Geräten, einige Dinge zu beachten. TÜV SÜD-Experte Robert Ziegler erklärt, worauf es ankommt.

Kinder freuen sich riesig auf ihre Geschenke unter dem Weihnachtsbaum. Besonders natürlich über Spielzeug. „Im Trend liegen immer häufiger elektronische Spielsachen, auch schon für die ganz Kleinen. Hier sollten Eltern sorgfältig darauf achten, dass die Wahl auf geprüfte Artikel fällt“, rät Robert Ziegler. „Denn je lauter ein Spielzeug rasselt, piept, klappert oder klingelt, umso mehr fühlen sich Kinder davon angezogen.“ Ist ein Spielgerät zu laut, droht dem Kind eine Schädigung des Gehörs, da dieses Sinnesorgan besonders bei Babys und Kleinkindern sehr empfindlich ist. Außerdem schont eine angenehme Lautstärke auch die Nerven der Eltern. Ehe ein Gerät in Kinderhände gegeben wird, sollten Eltern die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitshinweise sorgfältig lesen.

Elektronische Geräte
Sollte das Spielzeug mit Akkus oder Batterien betrieben werden, so ist darauf zu achten, dass das Batteriefach nur mit Werkzeug zu öffnen ist. Kleine Kinder haben so keinen Zugang zu den Batterien, die sie im schlimmsten Fall sogar verschlucken können. Eine regelmäßige Kontrolle dieser Spielzeuge ist wichtig, denn bei Beschädigung der Batterien können Säure oder Schwermetalle austreten. Gibt es eine aufladbare Variante, verursacht diese natürlich weniger Problemabfall wie eine batteriebetriebene. Deshalb sollten Eltern beim Kauf darauf achten, ob das Spielzeug batteriebetrieben oder wieder aufladbar ist.

Unangenehmer Geruch
Es gibt Produkte, die stark chemisch oder nach Duftstoffen riechen. Häufig ist das ein Hinweis auf Schadstoffe, wie Weichmacher oder Phtalate. Diese werden für weiche Kunststoffteile oder -folien verwendet. Da kleine Kinder ihr Spielzeug häufig in den Mund stecken, sollte es grundsätzlich speichel- und schweißfest sein.

Holz oder Plastik?
Eltern schätzen ein Holzspielzeug pädagogisch und ökologisch sinnvoller ein, dennoch üben Plastikspielzeuge eine große Anziehungskraft auf Kinder aus. Ist das Plastik gut verarbeitet, so ist es besser als sein Ruf. Es ist wasserfest, leicht zu reinigen und hat ein geringes Gewicht. Auch zur Mitnahme nach draußen eignet es sich oft besser. Spielgeräte, die im Außenbereich eingesetzt werden, sollten mit Additiven behandelt sein, um eine gewisse Alterungsbeständigkeit zu garantieren. Treten Veränderungen in Farbe oder Oberflächenstruktur auf, ist es Zeit, die Kunststoffteile auszutauschen.

Plüsch- und Stofftiere
Die Herstellerangaben geben Aufschluss über die Waschbarkeit von Plüsch- oder Stofftieren. Aus hygienischen Gründen sollten die beliebten Spielzeuge vor dem ersten Gebrauch gewaschen werden. Vor dem ersten Waschgang kann auch gleich die Kontrolle erfolgen, ob Bänder, Schleifen oder Knöpfe gut und sicher befestigt sind. Generell gehören Flauschi & Co. regelmäßig in die Waschmaschine.

Größe und Form beachten
Um Kinder vor Verletzungen zu schützen, sollte das Spielzeug keine spitzen Ecken oder scharfe Kanten haben. Beim Kauf daher am besten das Spielzeug selbst kurz in die Hand nehmen und fühlen. Besonders für Kleinkinder oder Babys ist darauf zu achten, dass sich keine Kleinteile lösen können und dass die Nähte gut verschlossen sind. Je kleiner ein Spielzeug ist, umso leichter nehmen es Kinder auch in den Mund. Um der Erstickungsgefahr vorzubeugen, sollten Spielzeuge bzw. lösbare Bestandteile in Breite, Höhe und Tiefe jeweils nicht kleiner als eine Zwei-Euro-Münze sein. Robert Ziegler macht darauf aufmerksam, dass Spielzeug, das nicht für Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist und für sie gefährlich sein könnte, immer mit einem Warnhinweis versehen sein muss. Diese Warnung muss zusammen mit einem knappen Hinweis auf die konkrete Gefährdung formuliert sein. Beispiel: „Achtung. Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet wegen Erstickungsgefahr durch kleine Teile“.

Kennzeichnung und Preis
Fehlt die vollständige Adresse des Herstellers oder Importeurs auf dem Spielzeug oder der Verpackung, so kann der Ursprung des Produkts nicht nachvollzogen werden. Hier heißt es Finger weg, denn diese Firmen übernehmen in der Regel keine Verantwortung für die Produktsicherheit. Name und Anschrift müssen dauerhaft gut lesbar vorhanden sein. Ebenso ist es Vorschrift, dass bei erklärungsbedürftigen Produkten eine deutschsprachige Gebrauchsanweisung mit Sicherheitshinweisen beiliegt. Der günstige Preis bei Importware aus China oder Indien geht meist zu Lasten von Sicherheit und Zuverlässigkeit. Der Preis und die Leistung eines Spielzeugs sollten immer in einem vernünftigen Verhältnis stehen.

Zeichen geben Sicherheit
Das CE-Zeichen ist für Spielzeug Pflicht. Der Hersteller bestätigt damit, sich an die geltenden rechtlichen Anforderungen zu halten. Eine unabhängige Überwachung, wie beim GS-Zeichen, welches für „Geprüfte Sicherheit“ steht und ein freiwilliges Prüfzeichen auf Basis des deutschen Produkt- und Gerätesicherheitsgesetzes (GPSG) ist, gibt es aber nicht. Für Verbraucher ist das TÜV SÜD-Oktagon eine gute Orientierung. „Diese Spielsachen sind auf Farbechtheit, Entflammbarkeit und Belastbarkeit geprüft“, versichert Robert Ziegler. Nicht zuletzt sollten Eltern auch immer darauf achten, dass sie altersgerechtes Spielzeug für ihre Kinder kaufen. Spielzeuge, die Kinder über- oder unterfordern, landen meist unbeachtet in der Ecke.

Die Tipps im Überblick:
• Besonders elektronische Geräte auf Lautstärke und Sicherheit (Batterie-/Akkufach) überprüfen
• Finger weg von Produkten, die unangenehm riechen
• Holz oder Plastik: Das kommt auf den Einsatzort an
• Bei Plastikspielzeug auf Veränderung der Oberflächenstruktur achten und ggfs. austauschen
• Stoff- und Plüschtiere regelmäßig waschen
• Besonders für Kleinkinder und Babys auf Größe und Form des Spielzeugs achten
• Produktkennzeichnung und der Preis sind ein erstes Qualitätsmerkmal
• Check, ob Gebrauchsanweisung mit Sicherheitshinweisen in deutscher Sprache beiliegt
• TÜV SÜD-Oktagon steht für geprüfte Qualität

Weitere Informationen: https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/konsumgueter-und-handel/spielzeug-und-produkte-fuer-kinder/pruefung-spielzeug 

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 24.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen.
www.tuvsud.com/de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de

Ansprechpartner:
Dirk Moser-Delarami
Unternehmenskommunikation / Corporate Communications
Telefon: +49 (89) 5791-1592
Fax: +49 (89) 5791-2269
E-Mail: Dirk.Moser-Delarami@tuev-sued.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel