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10 Jahre GRS Branchenlösung für E-Bike Akkumulatoren

  • Als Folge des E-Bike Booms wird die Sammelmenge von Alt-Akkus stark zunehmen
  • GRS ist verlässlicher Partner für Hersteller, Importeure und Vertreiber von E-Bikes
  • Ausweitung auf weitere Anwendungsbereiche der E-Mobilität wie E-Skooter und Segways

Vor knapp 10 Jahren hat GRS Batterien (GRS) in Zusammenarbeit mit dem Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) eine Branchenlösung für die flächendeckende Rücknahme von E-Bike Antriebsbatterien entwickelt. Damals steckte die E-Bike Branche noch in den Kinderschuhen. Zeitlich versetzt zu dem seither ungebrochenen Boom mit einer Zuwachsrate von zuletzt 36% auf jährlich 980.000 verkaufter E-Bikes in 2018, ist in den kommenden Jahren mit einer starken Zunahme der Rücknahmemenge von E-Bike Alt-Akkus zu rechnen. Dank jahrzehntelanger Erfahrung, höchster Sicherheits- und Qualitätsstandards und hervorragender Prozesse erweist sich GRS dabei als verlässlicher Partner für die stetig steigende Zahl der angeschlossenen Hersteller, Importeure und Händler von E-Bikes.

Einfach, sicher, effizient: Die Lösung für Hersteller, Importeure und Vertreiber  

Für Hersteller und Importeure von Fahrrädern mit Elektroantrieb übernimmt GRS alle Pflichten gemäß Batteriegesetz (BattG). Dazu zählen die flächendeckende Batterierücknahme und Verwertung sowie die Berichtspflichten gegenüber den Behörden. Fahrradhändler, die zur kostenfreien Rücknahme verpflichtetet sind, erhalten von GRS eine Erstausstattung mit Sammelbehälter, Hinweisplakat und Informationsschreiben zur Abwicklung. Gefüllte Sammelbehälter werden von GRS abgeholt und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Dieser Service, der über die gesetzlichen Anforderungen hinaus geht, ist für die Fahrradhändler kostenlos; die Finanzierung erfolgt über die Hersteller.

Bestens gerüstet für hohe Anforderungen an die Rücknahme

Bei E-Bikes kommen i.d.R. Lithium-Ionen-Batterien zum Einsatz, die mehr als 500 g wiegen und für die damit besondere gefahrgutrechtliche Anforderungen gelten. Anders als herkömmliche Gerätebatterien dürfen sie nicht über die grünen Sammelboxen entsorgt werden, sondern müssen in speziellen Behältern gesammelt werden. Außerdem müssen Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden, um eine mögliche Brandgefahr zu verhindern. Mit der GRS Branchenlösung werden alle, von der Sammlung über den Transport bis zur Verwertung hin, erforderlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt.

Ausweitung auf weitere Bereiche der E-Mobilität

Mit dem Ausbau der E-Mobilität gewinnen weitere Anwendungen, z. B. im Bereich der Skooter, E- Roller oder Segways, an Bedeutung. Wie bei E-Bikes kommen hier Akkumulatoren zum Einsatz, die Industriebatterien i. S. d. Batteriegesetzes sind. Zur Erfüllung ihrer Produktverantwortung können auch die Hersteller dieser Produkte auf die ebenso einfache wie sichere GRS Branchenlösung vertrauen, die diese Anwendungsbereiche einschließt.

Hintergrundinformation

  1. Pflichten nach Batteriegesetz

Hersteller und Importeure von Fahrrädern mit Elektroantrieb sind nach § 8 BattG verpflichtet, den Vertreibern eine zumutbare und kostenfreie Rückgabemöglichkeit der gebrauchten Akkus anzubieten.

Vertreiber von Fahrrädern mit Elektroantrieb sind nach § 9 BattG verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle zurückzunehmen. Hinzu kommen Hinweispflichten nach § 18 BattG, die unter anderen beinhalten, dass für den Verbraucher gut lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln anzubringen sind, die auf die Möglichkeit der kostenfreien Rückgabe hinweisen.

Verbraucher sind nach § 11 BattG verpflichtet, Altbatterien einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

[*]Weitere Informationen

  1. Infografik: Die GRS Branchenlösung
  2. Infoplakat Vertreiber
    Sicher gegen Kurzschlüsse! Lithium-Ionen-Akkus richtig sammeln und entsorgen!
  3. Infoblatt Verbraucher: Richtiger und sicherer Umgang mit E-Bike Akkus
  4. Infoblatt: Recycling von Li-Ion Akkus

 

Über Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien

Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) ist verantwortlich für die bundesweite Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Batterien. 1998 gegründet, übernimmt GRS Batterien die für den Verbraucher unentgeltliche Batterierücknahme und -entsorgung in Deutschland. Mittlerweile ist die Stiftung für die Produkte von mehr als 4.000 Batterieherstellern und -importeuren verantwortlich. Zur Erfüllung der Rücknahmeverpflichtung hat GRS Batterien deutschlandweit und flächendeckend mehr als 170.000 Rückgabestellen eingerichtet, davon allein 140.000 im Handel. Die aktuelle Sammelquote beträgt 45,6 % und liegt damit über der gesetzlich vorgeschriebenen Quote. Nahezu alle zurückgenommenen Batterien werden verwertet.

Die GRS Service GmbH ist ein Tochterunternehmen der Stiftung GRS Batterien. Das Leistungsspektrum umfasst Rücknahme-, Logistik- und Recyclinglösungen für Altbatterien, sowie die Erfüllung gesetzlicher Berichtspflichten. Die GRS Service GmbH agiert sowohl national als auch international.

Das hochspezialisierte Dienstleistungsangebot basiert auf der jahrzehntelangen Erfahrung der Stiftung GRS, die seit Jahrzehnten europaweit Maßstäbe setzt für eine hochwertige und rechtssichere Erfassung und Verwertung von Altbatterien.

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