>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

Urlaub im Ausland: Handy-Mailbox kann teuer werden

Nicht jeder will im Urlaub immer erreichbar sein und in manch abgelegener Gegend gibt es keinen Handy-Empfang. Ist das Smartphone aus, beginnt die Mailbox ihren Dienst – sobald ein Anruf eingeht. Was im Heimatland und auf Reisen innerhalb der EU kein Problem darstellt, kann im Ausland zur Kostenfalle werden, wie Alexander Kuch vom Onlinemagazin teltarif.de weiß: "Außerhalb der EU zahlen Angerufene bei einem umgeleiteten Anruf auf ihre Handy-Mailbox zum einen die Roaming-Kosten für die Weiterleitung ins ausländische Netz und zum anderen für die Umleitung auf die deutsche Mailbox, und das kann teuer werden."

Allerdings ist Rufumleitung zur Mailbox nicht gleich Rufumleitung. Kuch sagt: "Die Mailbox auf dem Handy wird technisch über eine Rufumleitung auf eine spezielle Mailboxnummer realisiert. Dabei gibt es zwei Varianten: die absolute und die bedingte Rufumleitung." Diese Unterscheidung spielt vor allem bei einem Auslandsaufenthalt eine entscheidende Rolle. Denn nur bei einer Version werden Verbraucher zur Kasse gebeten. So sind bei einer absoluten Rufumleitung zur Mailbox alle Anrufe von außen kostenlos (unabhängig vom Aufenthaltsort), da der Anruf sofort auf die Mailbox umgeleitet wird, ohne dass das Netz vorher prüft, wo der Kunde sich gerade aufhält. "Eine bedingte Rufumleitung zur Mailbox hingegen kann in einem Nicht-EU-Land zur Kostenfalle werden", so Kuch. Innerhalb der EU dürfen Anbieter jedoch dank der Regulierung keine Entgelte mehr für die Umleitung eines Anrufes auf die Mailbox verlangen. Ebenso ist das Abhören von Nachrichten durch den Wegfall des Roaming-Gebühren in der EU kostenlos.

Bei einer bedingten Rufumleitung außerhalb der EU gestaltet sich das anders. Wenn beispielsweise während eines Türkei-Aufenthalts ein Anruf auf die Mailbox weitergeleitet wird, kann das Nutzer je nach Tageszeit und Netz mehr als zwei Euro pro Minuten kosten. Nicht nur der nicht angenommene eingehende Anruf ist mit Kosten verbunden, auch für das Abhören der Mailbox fallen außerhalb der EU Gebühren an. Diese variieren je nach Region und Anbieter. "Da insbesondere bei neu gekauften Handys beziehungsweise neu aktivierten SIM-Karten die bedingte Rufumleitung auf die Mailbox oft voreingestellt ist, ist Vorsicht geboten", merkt Kuch an.

Zudem sollte Nutzern bewusst sein, dass der letzte bekannte Standort als Berechnungsgrundlage dient. Soll heißen: Wird das Smartphone etwa vor dem Flug im Ausland ausgeschaltet, werden Anrufe zum Handy möglicherweise zum Roaming-Partner im jeweiligen Land und anschließend zurück zur Mailbox geleitet – auch wenn Nutzer sich beim Einschalten des Geräts wieder auf heimischen Boden befinden. Dadurch kann die anschließende Rechnung höher als normalerweise ausfallen. Kuch rät: "Nutzer sollten im Nicht-EU-Ausland generell auf bedingte Rufumleitungen verzichten und eher eine sofortige absolute Rufumleitung zu ihrer Mailbox einrichten. Wer auf Nummer sicher gehen möchte und gar nicht erst in die Kostenfalle tappen will, deaktiviert seine Mailbox am besten bereits vor der Abreise."

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.teltarif.de/mailboxfalle 

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Mailbox abschalten können: https://www.teltarif.de/mobilfunk/mailbox.html 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

teltarif.de Onlineverlag GmbH
Brauweg 40
37073 Göttingen
Telefon: +49 (551) 51757-0
Telefax: +49 (551) 51757-11
http://www.teltarif.de

Ansprechpartner:
Lisa Hinze
Telefon: +49 (551) 51757-14
Fax: +49 (551) 51757-11
E-Mail: presse@teltarif.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel