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Gefahrstoffkennzeichnung chemisch-technischer Produkte und die Herausforderung in der Praxis!

Prinzipiell muss es in jedem Unternehmen einen Beauftragten für Arbeitssicherheit geben, der den Unternehmer bzw. Arbeitgeber auf dem gesamten Gebiet der Arbeitssicherheit – genauer „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung“ – berät und unterstützt. Er unterrichtet und unterweist beispielsweise die Beschäftigten, wie richtig mit Gefahrstoffen umgegangen werden muss und erstellt hierzu in jedem Fall eine Arbeitsanweisung.

Zur Kennzeichnungspflicht chemisch-technischer Produkte

Jedes Produkt wird in einem Sicherheitsdatenblatt beschrieben und eingestuft. Wichtig für die Kennzeichnung ist die Gesamtbeurteilung, die im SDB dokumentiert und von der die Kennzeichnung nach GHS abhängt.

Natürlich ist das Ziel der GefStoffV der Schutz des Menschen sowie der Umwelt vor schädlichen, stoffbedingten Einwirkungen. Im Einzelnen:   

  • Arbeitsschutz (Beschäftigte)
  • Umweltschutz
  • Verbraucherschutz

Wie kommt es zur Kennzeichnung chemisch-technischer Produkte nach GHS?

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die Einstufung eines Produktes als Gefahrgut, und damit die notwendige Kennzeichnung nach GHS, im Abschnitt 2 der Sicherheitsdatenblätter ersichtlich ist.  Aus dieser Einstufung heraus resultiert dann auch die entsprechende Kennzeichnung.

Es kann also durchaus sein, dass bestimmte Inhaltsstoffe in dem fraglichen Produkt als weit gefährlicher eingestuft werden, als es die Kennzeichnung aussagt. Dieses Phänomen manifestiert sich in den entsprechenden, sogenannten „H-Sätzen“ (Hazard Statements). Solange sich aber diese Inhaltsstoffe unter einem bestimmten Mengenanteil bewegen, ist dies in der Regel unproblematisch und schlägt sich folgerichtig auch nicht in der Gefahrgutkennzeichnung nach GHS nieder. Darüber hinaus ist beim Umgang mit diesen Stoffen die Arbeitsanweisung – welche „wie oben bereits erwähnt“ – in jedem Betrieb vorhanden ist, die Grundlage für den Anwender.

Vorzug für ungefährlichere Produkte!

In der GefStoffV §7 Absatz 3 ist festgelegt: (3) Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage des Ergebnisses der Substitutionsprüfung nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 vorrangig eine Substitution durchzuführen. Er hat Gefahrstoffe oder Verfahren durch Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse oder Verfahren zu ersetzen, die unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht oder weniger gefährlich sind.

Neben den Arbeitsanweisungen gibt es bei vielen Unternehmen deshalb bereits eine entsprechende Anordnung für den Einkauf bzw. die Verwendung chemisch-technischer Produkte. Laut dieser Vorschrift muss – die gleiche Wirksamkeit vorausgesetzt – dasjenige Produkt verwendet werden, welches nach GHS als ungefährlicher eingestuft wird. In der Praxis bedeutet dies, dass einem Produkt welches z.B. nur mit einem Flammzeichen (leicht-/hochentzündlich) gekennzeichnet ist, der Vorzug gegenüber einem Mittel eingeräumt werden muss, welches neben dem Flammzeichen auch noch das „!“ Ausrufezeichen (für gesundheitsgefährdend) führen muss.

Intelligente Lösung – für die Praxis, aus der Praxis!

Die Antwort für alle drei Hautinteressen „Arbeitsschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz“ geben beispielsweise die Produktinnovationen mit der neu entwickelten innotech tricomplex-Technology®.

Die Produktlösungen beinhalten alle erforderlichen Inhaltsstoffe, die Instandhalter (Anwender) für den effizienten Einsatz brauchen.

Ebenso ist der notwendige Schutz des Menschen sowie der Umwelt vor schädlichen, stoffbedingten Einwirkungen gewährleistet. Dies zeigt, dass bei diesen Produkten jeweils NUR das Flammzeichen und KEINE weitere Kennung erforderlich ist.

Ein Beispiel für ein solches Produkt ist das innotech Hochleistungswartungsöl „HLW 100“ unter https://www.innotech-r.com/de/produkte/100-spezial-schmieroele/100-hochleistungswartungsoel . Weitere Informationen zur Technologie erhalten Sie unter https://www.innotech-r.com/de/tricomplex/.

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Über die innotech-Vertriebs GmbH

Seit 1987 entwickelt, produziert und vertreibt das inhabergeführte Unternehmen wegweisende, innovative Produkte "Made in Germany" zur REINIGUNG, SCHMIERUNG und PFLEGE von Produktionsanlagen und technischen Geräten – in Industrie, Gewerbe und kommunalen Wartungs- und Instandhaltungsbetrieben. Aktuell ist innotech mit über 50 hochleistungsfähigen Produkten vor allem in Deutschland, Österreich und der Schweiz vertreten.

innotech praktiziert von Anfang an den ganzheitlichen Ansatz – vom intelligenten Produktaufbau, über die patentierte Technologie bis hin zur optimalen Anwendung "die auf die tatsächlichen Praxis- und Prozesskriterien" abzielt. innotech Kunden sprechen deshalb häufig von der "sanften (R)Evolution der Schmierphilosophie" und einer "Bewusstwerdung des optimalen Schmierens" – bei dem Anwender mit einem "C-Teil" signifikant ihre Produktivität erhöhen!

Unternehmerisches Denken und Handeln auf ALLEN Ebenen gehört für innotech zur Selbstverständlichkeit – und zum Thema Nachhaltigkeit vertritt es den Standpunkt: "Jedes Unternehmen ist ein Global Player, denn was wir herstellen und vertreiben, hat immer auch Auswirkungen auf unsere Umwelt!" So arbeitet innotech täglich dran, diese Auswirkungen so verantwortungsvoll und schonend wie möglich zu gestalten – und trägt höchste Ethikverantwortung für Mensch und Umwelt. Weiter strebt das Unternehmen zu ihren Kunden stets ein partnerschaftliches, langfristiges Verhältnis an – das von Vertrauen, Fairness und Verlässlichkeit geprägt ist.

Herzlich willkommen bei innotech. Unser Ziel? "Jedem innotech Kunden die individuell beste Wartungschemie-Lösung zu garantieren – für heute, morgen und übermorgen", so Werner Maßen, Inhaber und Geschäftsführer.

Interessiert? Weitere Informationen mit Mehrwert erhalten Sie online unter www.innotech-r.de. Bereit für eine Testschmierung? Überzeugen Sie sich persönlich und erfahren Sie den innovativen Unterschied!

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