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Der Sozialtarif der Telekom: Gut gemeint – schlecht gemacht?

Ein Festnetz-Internetanschluss kostet mindestens 20 Euro, die Telekom verlangt selbst für reine Telefonanschlüsse ohne Internet inzwischen mindestens 21,95 Euro pro Monat. Das ist kein Pappenstiel für Menschen, die beispielsweise wegen einer Behinderung nur vermindert oder gar nicht erwerbsfähig sind und darum nur ein geringes oder gar kein Einkommen beziehen.

"Auch Studierende, Auszubildende oder Eltern eines behinderten Kindes müssen jeden Euro meist zweimal umdrehen, bevor sie ihn ausgeben – da können Kosten für einen Festnetzanschluss von deutlich über 20 Euro schon ein Loch in das monatliche Budget reißen", weiß Alexander Kuch vom Telekommunikationsmagazin teltarif.de. Auch plötzlich geänderte Lebensumstände wie Kurzarbeit, drohende oder bereits eingetretene Arbeitslosigkeit oder der Verlust des selbst aufgebauten Kleinbetriebs können Menschen finanziell in Bedrängnis bringen. "Die Telekom ist einer der wenigen Festnetz-Provider, die noch einen Sozialtarif im Angebot haben", sagt Kuch. "Gleichzeitig muss sich die Telekom aber die Frage stellen lassen, ob die Ausgestaltung ihres Sozialtarifs wirklich noch zeitgemäß ist."

Denn seit vielen Jahren gewährt die Telekom leider keinen Rabatt mehr auf die monatliche Grundgebühr, was sicherlich für die meisten Betroffenen die beste Entlastung bieten würde. Außerdem ist der Rabatt nicht auf jeden beliebigen Telekom-Tarif anwendbar. Anders als früher bekommt der Kunde beim Sozi­altarif nämlich nur noch ein monat­liches Gesprächs­guthaben. Dieses beträgt maximal 6,94 Euro, wenn der Kunde wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder geringem Einkommen vom Rundfunkbeitrag befreit ist oder Anspruch auf einen ermäßigten Rundfunkbeitrag hat. Ein Guthaben von maximal 8,72 Euro gewährt die Telekom, wenn der Anschlussinhaber oder ein Angehöriger im Haushalt blind, gehörlos oder sprachbehindert ist mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent.

"Die normalen monat­lichen Grund­kosten für den Tele­fonan­schluss fallen also in jedem Fall an", konstatiert Kuch. Das durch den Sozi­altarif gewährte zusätz­liche Guthaben wird für Anrufe zu inner­deutschen Fest­netz­anschlüssen sowie zu Auslands­zielen und zu 032-Nummern verrechnet, sofern die Tele­fonate über die Telekom herge­stellt werden. Der Rabatt gilt also zum Beispiel nicht für günstigere Anrufe über eine Call-by-Call-Vorwahl. "Auch Telefonate vom Festnetz zu Handys sind nicht vom Sozi­altarif abge­deckt und müssen in voller Höhe bezahlt werden. Die Mitnahme des nicht verbrauchten Gutha­bens in den folgenden Abrechnungs­monat ist eben­falls nicht möglich", fasst Kuch die aktuellen Bedingungen der Telekom zusammen.

"Einerseits ist es immerhin eine kleine Entlastung, einen Rabatt auf die Gesprächsgebühren zu erhalten, trotzdem dürfte heutzutage kaum noch jemand einen Telefonanschluss ohne Internet- oder Festnetz-Flatrate haben", kritisiert Kuch das Angebot. Denn auch auf die Kosten für den Internetzugang oder auf Telefon-Flatrates gewährt die Telekom keinen Rabatt. "Das ist aber das, was auch sozial schwache oder behinderte Menschen heutzutage überwiegend nutzen, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen", konstatiert Kuch. "Die Telekom sollte sich also dringend überlegen, ob sie nicht auch Rabatte auf Festnetz-Internet-Anschlüsse mit Internet- und Telefon-Flat sowie auf Telefonate vom Festnetz zum Handy oder überhaupt auf Handytarife bieten will. Das wäre für die Betroffenen deutlich realitätsnaher und hilfreicher als der gegenwärtige Sozialtarif. Denn Allnet-Flats fürs Handy gibt es bereits ab 4 Euro pro Monat, und im Festnetz sollten sich Interessenten im Tarifvergleich von teltarif.de lieber eine Internet- und Festnetz-Flatrate eines anderen Anbieters suchen, als bei der Telekom zu viel zu bezahlen."

Weitere Informationen zum Sozialtarif der Telekom und einen Link zum offiziellen Antragsformular finden Sie hier: https://www.teltarif.de/…

Den Tarifvergleich von teltarif.de finden Sie hier: https://www.teltarif.de/…

 

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