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Bundesnetzagentur veröffentlicht Diskussionspapier zur Interoperabilität zwischen Messengerdiensten

Die Bundesnetzagentur hat heute ein Diskussionspapier zur Interoperabilität zwischen Messengerdiensten veröffentlicht. 

Viele Menschen nutzen Messengerdienste wie WhatsApp. Gleichzeitig sehen wir eine starke Marktkonzentration bei diesen Diensten. Besonders beliebt in Deutschland sind die Dienste des Meta-Konzerns“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Interoperabilität, also die Öffnung bisher geschlossener Kommunikationsnetzwerke zur Belebung des Wettbewerbs ist ein Mittel zum Zweck. Die Auswirkungen von Interoperabilität auf Wettbewerb, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie auf Datenschutz und Datensicherheit müssen zwingend gemeinsam gedacht werden, um unerwünschte Nebenwirkungen zu vermeiden. Wenn wir anbieterübergreifende Kommunikation ermöglichen, müssen wir sie sorgfältig vorbereiten und dauerhaft regulatorisch begleiten. Hier ist die Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit anderen Regulierern in der EU erfahren und gut vorbereitet.“

Auswirkungen und Voraussetzungen von Interoperabilität genau prüfen 

Die Marktkonzentration im Messengerbereich und ein faktisches Abhängigkeitsverhältnis von dominanten Anbietern lässt sich auf die Wirkung sogenannter Netzwerkeffekte zurückführen. So profitieren die Nutzer eines bestimmten Messengerdienstes von einer höheren Anzahl der Nutzer desselben Dienstes, da typischerweise nur diese untereinander kommunizieren können. Andererseits ist es ohne weiteres möglich, mehrere Messengerdienste parallel zu nutzen.

Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur können Interoperabilitätsverpflichtungen einerseits neue Wettbewerbsimpulse setzen. Andererseits können sich, je nach Ausgestaltung der Verpflichtungen, Herausforderungen beispielweise im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit ergeben. Dies betrifft sowohl die Verarbeitung von Kommunikationsdaten als auch deren Verschlüsselung. Zudem sind mögliche Rückwirkungen auf stetige Weiterentwicklungen der Dienste und wünschenswerte Innovationen zu berücksichtigen. 

Ziel einer Regulierung wäre, die Marktmacht dominanter Anbieter aufzubrechen und Abhängigkeiten zu reduzieren. Die Forderung geht dahin, die bisher überwiegend geschlossenen Kommunikationsnetzwerke auch für Anbieter konkurrierender Messengerdienste verpflichtend zu öffnen. Diese Interoperabilität zwischen verschiedenen Messengerdiensten ermöglicht Nutzern, anbieterübergreifend zu kommunizieren.

Mit dem Diskussionspapier bietet die Bundesnetzagentur einen Überblick über verschiedene technische Interoperabilitätsansätze bei Messengerdiensten. Weiterhin analysiert das Papier anhand von Leitfragen den Bedarf nach Interoperabilität. Ebenso untersucht es die vielfältigen Auswirkungen möglicher Interoperabilitätsverpflichtungen.

Veränderte Telekommunikationsnutzung

Messengerdienste verändern die Telekommunikationsnutzung in Deutschland stark. Eine aktuelle Verbraucherbefragung der Bundesnetzagentur zeigt, dass 88 % der deutschen Bevölkerung regelmäßig solche über das Internet erbrachten Dienste zur Kommunikation nutzen (Wert für 2020: 83 %). Unter den deutschen Nutzern sind die Messengerdienste WhatsApp (93 %, zuvor 96 %), Facebook Messenger (39 %, zuvor 42 %) und Instagram Direct Messages (25 %, zuvor 30 %) am weitesten verbreitet. Alle drei Dienste stellt der Meta-Konzern (ehemals Facebook) bereit. Konkurrierende Dienste von anderen Anbietern sind deutlich weniger verbreitet. Allerdings nutzen fast drei Viertel der Befragten mindestens zwei verschiedene Messengerdienste parallel (sogenanntes Multihoming).

Hintergrund Messengerdienste

Messengerdienste werden im Gegensatz zu klassischen Telekommunikationsdiensten wie Telefonie oder SMS über das Internet erbracht. Sie ermöglichen die interpersonelle Kommunikation über Funktionen wie beispielweise (Video-)Telefonie, das Versenden von Sprach- und Bildmitteilungen, Gruppenchats etc. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bezieht Messengerdienste ab Dezember 2021 als sogenannte nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste in Teile des Regulierungsregimes ein. Ziel ist es, chancengleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen neuen Diensten wie Messengern und klassischen Telekommunikationsdiensten wie Telefonie und SMS herzustellen. Das Gesetz sieht zudem vor, unter bestimmten Voraussetzungen Interoperabilitätsverpflichtungen für Messengerdienste anordnen zu können.

Das Diskussionspapier der Bundesnetzagentur ist im Internet unter www.bnetza.de/InteropMessenger veröffentlicht. Alle Marktteilnehmer und interessierten Kreise sind eingeladen, ihre Einschätzungen beizutragen.

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