>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

UV-Schutz: Eine ganzjährige Aufgabe

Immer mehr Berufstätige erkranken an Hautkrebs. Doch nicht nur die Sommersonne ist gefährlich. Der Technische Handel unterstützt mit professionellen UV-Schutzprodukten.

Ob Baubranche, Logistik, Landwirtschaft oder Gartenbau: Menschen, die im Freien arbeiten, sind ständig UV-Strahlen ausgesetzt. Bereits eine Stunde Arbeit ohne Schutz in der Sonne erhöht das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Deshalb sind auch viele weitere Berufsgruppen betroffen, beispielsweise in der Versorgungs- und Umwelttechnik, Seefahrt oder Gebäudereinigung. Der weiße Hautkrebs durch UV-Strahlung zählt inzwischen nach der Lärmschwerhörigkeit zu den häufigsten Berufskrankheiten in Deutschland. Mehr als 200.000 Menschen erkranken jährlich an Hautkrebs – Tendenz steigend. Ausgelöst wird der berufsbedingte Hautkrebs durch zu lange ungeschützte Aufenthalte in der Sonne. Die ultravioletten Strahlen dringen unbemerkt in die Haut ein und können sie kurz- sowie langfristig schädigen.

Klimawandel erhöht Belastung durch UV-Strahlung

Der Klimawandel hat örtlich Auswirkungen auf die Intensität der UV-Strahlen: Mehr sonnige Tage, sogenannte „Mini-Ozonlöcher“ und Ozonabbau sorgen dafür, dass die UV-Werte schon im Frühjahr in die Höhe steigen. Bereits im April zeigt der UV-Index in Mitteleuropa die Gefährdungsstufe 4 an. Frank Küsters, Geschäftsführer von Hautschutzexperte SC Johnson Professional®, weiß: „Viele Arbeiter und Arbeitgeber unterschätzen die Notwendigkeit von professionellem Hautschutz. Denn es kommt nicht nur auf die Maßnahmen insgesamt, sondern auch auf deren Wirksamkeit an.“ UV-Strahlung erfordert Schutz für Haut und Augen: Outdoor-Worker sollten lange Kleidung tragen, die den Großteil des Körpers bedeckt. Zudem sind eine Kopfbedeckung, Sonnenbrille und Sonnencreme mit mindestens Lichtschutzfaktor (LSF) 30 Pflicht. Sonnenschutzsprays aus der Drogerie ohne ausreichenden UV-A und UV-B Schutz eignen sich nicht für schweißtreibende Arbeit im Freien. Beim Umgang mit der Sonne gilt: Die Mittagsstunden zwischen 11 und 16 Uhr möglichst meiden und die Pausen im Schatten verbringen. Aber nicht nur draußen droht Gefahr: Auch beim Schweißen oder Härten von Kunststoffen entsteht künstliches UV-Licht, das Hautkrebs auslösen kann.

Professioneller UV-Schutz ist Arbeitsschutz

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Angestellten vor UV-Strahlung zu schützen und einen geeigneten Schutz zur Verfügung zu stellen – das kann von UV-Schutzausrüstung über Sonnenbrillen bis hin zu passenden UV-Hautschutzcremes reichen. Die Auswahl ist nicht immer einfach. Hier hilft der Technische Handel mit Beratungen zur Gefährdungsbeurteilung, mit Hautschutzplänen und Schulungen. Frank Küsters bilanziert: „Beim wichtigen Thema Hautschutz sollten Arbeitgeber unbedingt auf bewährte Qualitätsprodukte mit hohem Lichtschutzfaktor gegen UV-A, UV-B, UV-C Strahlung setzen, die wasserfest und unparfümiert sind. Die Technischen Händler können Unternehmen maßgeschneiderte Produktlösungen für den UV-Schutz zusammenstellen.“

Über den VTH Verband Technischer Handel e.V.

Der VTH Verband Technischer Handel e.V. ist der Fach- und Berufsverband von rund 230 Großhändlern für industriellen und technischen Bedarf im deutschsprachigen Raum. Mit ihren insgesamt über 400 Verkaufsstützpunkten versorgen die Mitgliedsunternehmen die Industrie, das Handwerk und Gewerbe mit technischen Produkten und persönlichen Schutzausrüstungen sowie vielfältigen Dienstleistungen.

Das Unternehmen SC Johnson Professional® ist Mitglied der VTH-QUALITÄTSPARTNER-Initiative des VTH Verband Technischer Handel e.V. und dort Experte für Hautschutz.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

VTH Verband Technischer Handel e.V.
Prinz-Georg-Straße 106
40479 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 4453-22
Telefax: +49 (721) 46211460919
http://www.vth-verband.de

Ansprechpartner:
Carsten Uri
Telefon: +49 (211) 4453-22
E-Mail: CUri@vth-verband.de
Lars Langhans
KOLLAXO Markt und Medien GmbH
Telefon: +49 (228) 850410-58
E-Mail: VTH@kollaxo.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel