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WpI MaRisk 2025: Was sich für kleine und mittlere Wertpapierinstitute jetzt ändert

Die BaFin hat im Mai 2025 das neue Rundschreiben WpI MaRisk veröffentlicht. Damit gibt es erstmals eine eigenständige MaRisk-Regulierung für Wertpapierinstitute, die sich gezielt an kleine und mittlere Institute richtet.
Für Dich als Geschäftsleiter:in, Compliance Officer oder Risikomanager:in bedeutet das: Es gibt mehr Klarheit, mehr Proportionalität – und trotzdem neue Pflichten, die Du zeitnah umsetzen musst.

In diesem Artikel erfährst Du:

  1. Warum die WpI MaRisk eingeführt wurde und wie sie sich von den bisherigen MaRisk für Banken unterscheidet.
  2. Welche Anforderungen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute gelten.
  3. Was sich konkret ändert – mit einer übersichtlichen Vergleichstabelle.
  4. Wie Du die Umsetzung strategisch angehst, um keine Lücken im nächsten Audit zu riskieren.

ABSCHNITT/THEMA   /   KERNAUSSAGE   /   KLEINE WPI   /   MITTLERE WPI   /   TO-DO/NACHWEIS

1) Hintergrund & Ziel
– Eigenständige WpI MaRisk: Proportionalität, Klarheit, Fokus auf wesentliche Risiken
– Schlanke Prozesse, weniger Formalismen
– Mehr Formalisierung, aber skalierbar
– Kurzes Grundsatzpapier zur Proportionalität erstellen

2) Klassifizierung
– Einstufung nach WpIG/IFR-Schwellen, nicht nur Bilanzsumme
– Unterschreitet alle Art. 12 IFR-Schwellen
– Überschreitet mind. eine Schwelle, aber nicht „groß“
– Klassifizierungsprüfung dokumentieren (Verweis auf separate Tabelle)

Dokumentation
– Nachvollziehbar, prüfungssicher, dem Risiko angemessen
– Schlanke Berichte, klare Begründungen
– Vollständige, kennzahlenbasierte Doku
– Doku-Checkliste, Versionierung, Freigaben

Funktionstrennung
– Interessenkonflikte vermeiden
– Bündelung möglich – Unabhängigkeit begründen
– Formale Trennung (Handel/Abwicklung/Kontrolle)
– Organigramm, RACI, Begründungsmemo

Risikomanagement & Stresstests
– Risiken identifizieren, bewerten, testen
– Einfache, wesentliche Szenarien
– Adverse/mehrdimensionale Szenarien, Modelle
– Stresstestplan, Ergebnisse, Maßnahmenlisten

Interne Revision
– Angemessene Prüffunktion sicherstellen
– Verzicht mgl., wenn GL-Prüfungen nachweisbar
– Pflicht zur unabhängigen Revision bleibt
– Prüfplan/Alternativnachweise ablegen

Kapitalplanung
– Planung mit Risiko-/Stressbezug
– Einfache Planungsrechnungen
– Zusätzliche Stresstest-Szenarien
– Planungsmodell, Annahmen-Log

Reporting
– Regelmäßige, adressatengerechte Berichte
– Schlank, qualitativ
– Strukturiert, quantitativ, SREP-fähig
– Reporting-Kalender, Vorlagen, Protokolle

Wesentlichkeitsprüfung
– Kerninstrument der Proportionalität
– Vereinfachte Methoden zulässig
– Formalisierte Kriterien & Schwellen
– Methodikpapier, Entscheidungslog

Praxis: Spielräume
– Erleichterungen nur mit sauberer Begründung
– Bündelung/vereinfachte Tests gut begründen
– Skalieren statt Übererfüllen
– Proportionalitäts-Argumente je Prozess dokumentieren

Strategie – 4 Schritte
– Von Gap zu Umsetzung

1) Einstufung prüfen
2) Gap-Analyse AT/BT
3) Proportionalitäts-Argumentation
4) MaRisk-Handbuch/Prozesse anpassen
– Gap-Matrix, Maßnahmenplan mit Terminen/Owner

Nächste Module
– Vertiefungen je AT/BTO/BTR
– AT 2.2, AT 7.3, BTO 1, BTR 3 (kompakt)
– AT 4.3.3, BTO 1.2.2, BTR 1–4 (erweitert)
– Interne Linkliste/Handbuch-Mapping pflegen

Fazit
– Chance zur Entlastung – bei sauberer Doku
– Einfach & praxistauglich, aber belegt
– Formalisierung & SREP-Tauglichkeit
– Jährlicher Review, KPIs/Trigger festlegen

1. Hintergrund: Warum WpI MaRisk jetzt kommt

Bisher mussten sich Wertpapierinstitute – unabhängig von ihrer Größe – an den MaRisk (BA) orientieren. Das führte in der Praxis oft zu einer Übererfüllung, weil kleine Institute dieselben komplexen Prozesse dokumentieren mussten wie Großbanken.

Mit dem WpIG (Wertpapierinstitutsgesetz) und der WpI-V (Wertpapierinstituts-Verordnung) hat die EU-Regulierung bereits 2021 einen eigenen aufsichtsrechtlichen Rahmen geschaffen. Die WpI MaRisk sind jetzt die aufsichtsrechtliche Auslegung dieser Vorschriften für den deutschen Markt.

Kernziele der BaFin:

  • Proportionalität: kleinere Institute sollen schlankere Prozesse umsetzen können.
  • Klarheit: konkrete Vorgaben für kleine, mittlere und große Institute.
  • Fokus auf wesentliche Risiken statt pauschaler Vollumfänglichkeit.

2. Wer ist „klein“ – und wer „mittel“?

Die Einstufung richtet sich nicht nur nach der Bilanzsumme, sondern vor allem nach den aufsichtlichen Schwellenwerten in der WpI-V:

Die Klassifizierung der Wertpapierinstitute (WpI) gemäß WpIG erfolgt anhand der folgenden Kriterien:

REGELUNG/KLASSIFIZIERUNG   /   KRITERIEN

Große WpI
Wertpapierfirmen, die Eigenhandel und/oder Emissionsgeschäft ausüben und eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Konsolidierte Bilanzsumme beträgt ≥ 15 Mrd. EUR (Durchschnitt der letzten 12 Monate)
  • Konsolidierte Bilanzsumme aller Wertpapierfirmen einer Gruppe übersteigt 15 Mrd. EUR
  • Unterliegen einem Beschluss der zuständigen Behörde gemäß § 8 Abs. 1 WpIG

Hinweis: Firmen mit Vermögenswerten über 30 Mrd. EUR (Art. 4 Abs. 1 (b) (i), (ii) CRR) werden zukünftig als CRR-Kreditinstitute eingestuft.

Mittlere WpI
Wertpapierfirmen, die mindestens einen der Schwellenwerte aus Art. 12 Abs. 1 IFR überschreiten, aber nicht die Schwellenwerte für Große WpI erreichen.

Kleine WpI
Wertpapierfirmen, die keinen der Schwellenwerte aus Art. 12 Abs. 1 IFR überschreiten, darunter:

  • AUM < 1,2 Mrd. EUR
  • COH < 100 Mio. EUR/Tag für Kassageschäfte oder < 1 Mrd. EUR/Tag für Derivate
  • ASA, CMH, DTF, NPR, CMG, TCD = 0
  • Gesamtsumme (bilanzielle und außerbilanzielle) < 100 Mio. EUR
  • Jährliche Bruttogesamteinkünfte < 30 Mio. EUR (Durchschnitt der letzten zwei Jahre)

3. Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Hier die große Vergleichstabelle – sie zeigt Dir auf einen Blick, wo die Unterschiede zwischen der bisherigen MaRisk-Praxis (BA) und den neuen WpI MaRisk liegen:

BISHERIGE REGELUNG (MARISK BA)  /   NEUE REGELUNG (WPI MARISK 2025)

Einheitliche Anforderungen für alle Institute, unabhängig von Größe und Komplexität  /  Dreistufiges System: kleine, mittlere und große Institute mit abgestuften Anforderungen

Dokumentationspflichten: umfangreiche Vorgaben für alle Bereiche, inkl. detaillierter Prozesshandbücher  /  Vereinfachte Dokumentation für kleine Institute: schlankere Berichte, weniger formale Protokolle

Risikomanagement mit vollständigen Szenarioanalysen und jährlichen ICAAP-Überprüfungen  /  Für kleine Institute: vereinfachtes Risikomanagement ohne komplexe Stresstestmodelle; für mittlere Institute: Abbildung adverser Szenarien

Interne Funktionen (Risikomanagement, Compliance, Revision) müssen organisatorisch strikt getrennt sein  /  Kleine Institute dürfen Funktionen bündeln, wenn Unabhängigkeit gewahrt bleibt; mittlere Institute benötigen eine formale Trennung

Interne Revision für alle verpflichtend  /  Kleine Institute können auf Interne Revision verzichten, wenn die Geschäftsleitung Prüfungen übernimmt; mittlere Institute benötigen sie weiterhin

Kapitalplanung mit komplexen Projektionen über mehrere Jahre  /  Kleine Institute: einfache Planungsrechnungen; mittlere Institute: zusätzlich Stresstest-Szenarien

Berichterstattung in festen Zyklen und Formaten, identisch für alle  /  Flexiblere Reporting-Pflichten für kleine Institute; mittlere Institute müssen weiterhin strukturiert und formal berichten

Wesentlichkeitsprüfung: keine ausdrückliche Regelung  /  Einführung einer Wesentlichkeitsprüfung; kleine Institute dürfen vereinfachte Prüfmethoden nutzen

Starke Orientierung an Kreditinstitutsrisiken (z. B. Kreditportfolio, Großkredite)  /  Fokus auf wertpapierinstitutsspezifische Risiken

4. Was das für Dich praktisch bedeutet

a) Du bekommst mehr Spielraum – aber musst ihn sauber begründen

Die BaFin will keine regulatorischen Erleichterungen „auf Zuruf“.
Das heißt: Wenn Du eine Funktion bündelst oder auf komplexe Szenarien verzichtest, musst Du dokumentieren, warum das für Dein Risikoprofil angemessen ist.

b) Die Wesentlichkeitsprüfung wird zum Kerninstrument

Gerade für kleine Institute ist sie der Schlüssel zur schlanken Umsetzung.
Tipp: Halte Deine Bewertungsmethodik einfach, konsistent und plausibel – sonst läufst Du Gefahr, dass die BaFin Nachforderungen stellt.

c) Mittlere Institute stehen stärker im Fokus

Für mittlere Häuser gilt: Stresstestsformale Trennung der Funktionen und strukturierte Berichte sind Pflicht – auch wenn das Geschäft einfach erscheint.

5. Strategische Umsetzung in 4 Schritten

  1. Einstufung prüfen → Offizielle Kriterien der BaFin anlegen, Schwellenwerte mit aktuellen Kennzahlen vergleichen.
  2. Gap-Analyse starten → Gegenüberstellung Deiner bestehenden MaRisk-Umsetzung mit den WpI MaRisk-Anforderungen (am besten pro AT/BT-Paragraph).
  3. Proportionalitäts-Argumentation entwickeln → Für jede Erleichterung (z. B. Bündelung von Funktionen) schriftlich begründen.
  4. MaRisk-Handbuch anpassen → Alle Anpassungen in bestehende Richtlinien, Organigramme und Prozessbeschreibungen integrieren.

6. Die nächsten Schritte für Dich

Mit diesem Artikel hast Du den Überblick – jetzt geht es in die Tiefe.

AT-Module – Allgemeiner Teil

BTO-Module – Organisation & Abwicklung

BTR-Module – Risikomanagement

Spezialthemen

Kapitalplanung

S+P Fazit:
Die WpI MaRisk bringen endlich den Proportionalitätsgedanken in die Aufsichtspraxis der BaFin. Für Dich als kleines oder mittleres Wertpapierinstitut ist das die Chance, Bürokratie abzubauenProzesse schlanker zu gestalten und Ressourcen gezielt einzusetzen – solange Du Deine Entscheidungen nachvollziehbar dokumentierst.

Tipp: Du kannst unser kostenfreies Whitepaper zu WpI MaRisk 2025 direkt hier anfordern.

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