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Gute Gründe für eine Letztwillige Verfügung

Mit Gedanken über den eigenen Tod setzt sich vermutlich niemand gern auseinander. Und doch ist es wichtig, sich mit dem Thema zu beschäftigen.

Mit einer Letztwilligen Verfügung unliebsame Folgen vermeiden

Wer kein Testament schreibt, läuft Gefahr, dass Personen erben, denen man eigentlich nichts hinterlassen möchte. Denn ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge – und diese ist oft nicht jedem klar. Dann erben die nächsten Angehörigen, meist Ehepartner und eventuell Kinder, und danach Eltern und Geschwister. In einer nicht-ehelichen Partnerschaft sind dagegen weder Partnerin noch Partner erbberechtigt. Gibt es gar keine Angehörigen, fällt das gesamte Erbe an den Staat.

Wer sich langsam dem Ruhestand nähert, sollte eine juristisch wasserdichte Nachfolge planen, denn bei einer Unternehmensvererbung ist eine frühzeitige und klare Planung entscheidend. Zunächst sollte unbedingt ein Testament oder Erbvertrag erstellt werden, da sonst die gesetzliche Erbfolge greift und eine Erbengemeinschaft entsteht, was häufig zu Konflikten führt.

Um die Kontinuität des Unternehmens zu sichern und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen, empfiehlt es sich, die Nachfolgeplanung frühzeitig – am besten mehrere Jahre im Voraus – gemeinsam mit Notar, Steuerberater und gegebenenfalls durch Anpassung des Gesellschaftsvertrags vorzubereiten.

Mit steuerlichen Vorteilen doppelt punkten

Möchte man sicher gehen, dass sein Herzensprojekt auch zukünftig finanziert wird, kann man unterschiedliche Wege wählen.

Wer zum Beispiel sein Vermächtnis einer gemeinnützigen Organisation wie der Christoffel-Blindenmission (CBM) hinterlässt, punktet doppelt. Zum einen sind gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftssteuer befreit. Zum anderen bewirkt das Vermächtnis über das eigene Leben hinaus Gutes: Es verhilft Menschen mit Behinderungen z. B. in Afrika zu einer besseren Zukunft. Bereits seit mehr als 115 Jahren sorgt die CBM gemeinsam mit ihren lokalen Partnern dafür, dass sich das Leben von Menschen mit Behinderungen grundlegend und dauerhaft verbessert. Beispielsweise erhalten blinde und sehbehinderte Menschen eine lebensverändernde Augenoperation, Kindern wird der Schulbesuch ermöglicht, und es können dringend benötigte Ärztinnen und Ärzte ausgebildet werden.

Stiften, Gutes tun und steuerlich entlasten

Wer stifterisch aktiv wird – etwa über die CBM Stiftung – kann seine Werte langfristig weitergeben und gleichzeitig Erbinnen und Erben steuerlich entlasten.

Mit der CBM Stiftung bietet die CBM vielfältige Möglichkeiten für stifterisches Engagement. Für Erblasserinnen und Erblasser bedeutet das: Sie können ihr Vermächtnis individuell gestalten – etwa durch Zustiftungen, einen Stiftungsfonds oder eine eigene Stiftung unter dem Dach der CBM Stiftung. Für Erbinnen und Erben bietet stifterisches Engagement über die CBM Stiftung die Chance, Erbschaftssteuer zu vermeiden und gleichzeitig sinnstiftend zu handeln. 

 

Sie erreichen unsere Experten unter:

Alexander Lauber, Telefon (06251) 131-145, E-Mail: legate@cbm.de

Alexander Mink, Telefon (06251) 131-333, info@cbm-stiftung.de

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