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Persönlichkeitsschutz nach Ziffer 8: 30 der 102 Rügen des Deutschen Presserats für das Jahr 2025 betrafen die Darstellung einzelner Menschen

Wer über Menschen berichtet, arbeitet an der empfindlichsten Stelle des Handwerks. Der Deutsche Presserat hat für das Jahr 2025 insgesamt 102 öffentliche Rügen ausgesprochen und damit erstmals die Marke von einhundert überschritten. In 30 Fällen ging es dabei um den Schutz der Persönlichkeit nach Ziffer 8 des Pressekodex – der zweithäufigste Grund nach der journalistischen Sorgfalt. Die Zahlen stehen im Jahresbericht 2025, den die Selbstkontrolle im Frühjahr 2026 vorgelegt hat. Wie ein sachlicher Werdegang ohne Eingriff in die Privatsphäre aussieht, zeigt beispielhaft ein Porträt über den Werdegang einer Schauspielerin.

Der Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der deutschen Presse. Leserinnen und Leser können dort jede redaktionelle Veröffentlichung überprüfen lassen; die Beschwerdeausschüsse entscheiden über Rüge, Missbilligung und Hinweis. Eine Rüge ist die schärfste Maßnahme und soll von der betroffenen Redaktion abgedruckt werden.

Welche Eingaben den Presserat im Jahr 2025 erreichten

Die Zahl der Beschwerden ist erneut gestiegen. Laut dem Jahresbericht 2025 erreichten 2.636 einzelne Eingaben die Selbstkontrolle, nach 2.215 Fällen im Vorjahr. In den Ausschüssen behandelt wurden 614 Beschwerden, weil gleichlautende Eingaben zu Sammelbeschwerden zusammengefasst werden.

„Interessant ist nicht die Rekordzahl, sondern ihre Zusammensetzung. Wer Unterhaltung macht, sollte sich die zweite Zeile ansehen: Der Schutz einzelner Menschen ist inzwischen fast so oft der Anlass wie schlechte Recherche“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Insgesamt sprachen die Ausschüsse 102 Rügen, 130 Missbilligungen und 139 Hinweise aus. Bei zehn begründeten Beschwerden verzichteten sie auf eine Maßnahme, weil die Redaktion den Fehler bereits vorher korrigiert hatte.

Warum die journalistische Sorgfalt am häufigsten beanstandet wurde

Der häufigste Rügegrund liegt vor jeder Frage der Darstellung. Nach Angaben des Presserats bezogen sich 43 der 102 Rügen auf schwere Verstöße gegen die journalistische Sorgfalt nach Ziffer 2 des Pressekodex; das sind mehr als 40 Prozent aller Fälle. Im Jahr 2024 waren es 38 Rügen aus diesem Grund.

Die übrigen Schwerpunkte verteilen sich auf wenige Ziffern. Der Bericht weist 21 Rügen wegen fehlender Trennung von Werbung und Redaktion aus, nach 15 im Vorjahr, sowie 20 Rügen wegen Verstößen gegen Wahrhaftigkeit und Menschenwürde. Auf die Sensationsberichterstattung entfielen 13 Rügen.

Was der Pressekodex unter dem Schutz der Persönlichkeit versteht

Ziffer 8 betrifft nicht den prominenten Namen, sondern den erkennbaren Menschen. Der Presserat rügte 2025 in 30 Fällen, dass Opfer von Straftaten oder Unfällen ohne ihre Einwilligung oder die Einwilligung naher Angehöriger erkennbar dargestellt wurden. Im Jahr zuvor waren es 27 Fälle.

Vier Angaben aus dem Jahresbericht ordnen den Befund ein:

  • Rügen wegen Verletzung des Persönlichkeitsschutzes 2025: 30
  • Vergleichswert des Jahres 2024: 27
  • Rügen insgesamt 2025: 102, davon drei nicht öffentlich
  • Von den Redaktionen bis zum Redaktionsschluss veröffentlichte Rügen: 82

Zu den dokumentierten Fällen zählen ein unverpixeltes Foto eines getöteten zweijährigen Kindes, mehrere unverpixelte Aufnahmen früherer Anschlagsopfer und die Wiederveröffentlichung eines fünfzig Jahre alten Berichts unter Nennung des vollen Namens eines damals siebzehnjährigen Täters. In drei Fällen sprach der Presserat nicht öffentliche Rügen aus, um die Rechte Betroffener zu schützen.

Wie sich die Beschwerdelage im Jahr 2026 weiterentwickelt

Die laufenden Sitzungen setzen das Bild fort. Auf seiner Junisitzung behandelte der Presserat nach eigener Mitteilung vom 23. Juni 2026 insgesamt 149 Beschwerden und sprach 18 Rügen, 42 Missbilligungen und 40 Hinweise aus. Schwerpunkte waren fehlerhafte Berichterstattung und Schleichwerbung.

Für Redaktionen im Unterhaltungsbereich hat das eine praktische Folge: Der Weg über belegte Aussagen und öffentlich zugängliche Auftritte ist der unauffällige. Ein Beispiel dafür ist ein Bericht über Äußerungen eines Fernsehmoderators, der sich auf eine öffentliche Aussage stützt.

Die Beschwerdeausschüsse tagen nach Angaben des Presserats im September und im Dezember 2026. Ob die Zahl der Rügen ein viertes Jahr in Folge steigt, entscheidet sich damit erst zum Jahreswechsel.

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