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Bundesnetzagentur verhängt Höchstbußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur verhängte 2023 wegen unerlaubter Telefonwerbung Bußgelder in Höhe von 1,435 Mio. Euro. Im Jahr 2022 waren es 1,15 Mio. Euro. 

„Noch immer halten sich viele Unternehmen bei der Durchführung von Werbeanrufen nicht an die gesetzlichen Vorgaben. Dies führt dazu, dass die Bundesnetzagentur im Jahr 2023 besonders hohe Bußgelder verhängen musste“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Ein Lichtblick sind die sinkenden Beschwerdezahlen. Diese sind auch Ergebnis des konsequenten Vorgehens der Bundesnetzagentur gegen unerlaubte Telefonwerbung.“

Grund für den hohen Bußgeldbetrag im Jahr 2023 sind die vielen extremen Fälle unerlaubter Telefonwerbung, in denen Unternehmen bzw. Unternehmensvertreter vorsätzlich die gesetzlichen Vorgaben ignorierten. Überwiegend wurden die Verfahren dabei – wie schon in den vergangenen Jahren – gegen auf dem Energiemarkt tätige Unternehmen sowie von ihnen beauftragte Callcenter geführt. Im Jahr 2023 verhängte die Bundesnetzagentur allein betreffend den Energiesektor in drei Verfahren ein Bußgeld in Höhe von jeweils 285.000 € und in einem Verfahren in Höhe von 275.000 €. 

Eine Besonderheit dieser Fälle war neben der hohen Anzahl geschädigter Verbraucherinnen und Verbraucher, dass der eigentliche Anrufgrund vielfach zunächst verschleiert wurde. Dabei gaben sich die Anruferinnen und Anrufer zu Beginn der Gespräche fälschlich als aktueller Energieversorger der Angerufenen oder als Vergleichsportal aus, um das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen und diese sodann zur Preisgabe persönlicher Daten wie der Zählernummer oder des Zählerstandes aufzufordern. Derartige Verhaltensmuster sind der Bundesnetzagentur bereits aus den Vorjahren bekannt und haben sich auch im Jahr 2023 in schwerwiegender Form fortgesetzt. 

Trend zu schwereren Belästigungen und bewussten Rechtsverletzungen

Die Bundesnetzagentur erreichten im Jahr 2023 insgesamt 34.714 Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen. Dies ist ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2022 waren es noch 64.704 Beschwerden. Die aktuellen Beschwerdezahlen bewegen sich wieder auf dem Niveau aus den Jahren vor 2018. Neben dem konsequenten Vorgehen der Bundesnetzagentur hat die veränderte Lebenssituation der Menschen nach den Pandemiejahren zu diesem erfreulichen Ergebnis geführt. Menschen sind wieder außerhalb ihrer Wohnungen aktiv, was die Häufigkeit unerwünschter Anrufe zusätzlich reduziert. 

Insgesamt bleibt die Anzahl der Beschwerden mit fast 35.000 Eingängen auch im letzten Jahr absolut betrachtet sehr hoch.

Wie schon im Vorjahr betrafen die meisten Beschwerdeeingänge das Thema „Energieversorgung“, zu dem im Jahr 2023 ca. 5.600 Beschwerden eingingen. Dahinter folgen Beschwerden zu den Themen „Gewinnspiel“ und „Bauprodukte“ mit ca. 5.400 bzw. 5.300 Beschwerdeeingängen.

Bei den gemeldeten Werbeanrufen war ein deutlicher Trend hin zu besonders schweren Belästigungen und Rechtsverletzungen erkennbar. Die Bundesnetzagentur schritt gegen mehrere, besonders auffällige Unternehmen ein. Diese bedrängten die Angerufenen durch fortwährende, eng aufeinander folgende Werbeanrufe, aggressive Gesprächsführung oder Täuschungsmanöver und verursachten teilweise in kürzester Zeit mehrere Hundert oder sogar Tausend Beschwerden. 

Bundesnetzagentur führt erste Verfahren zu neuen Transparenzpflichten

Des Weiteren war die Bundesnetzagentur auch weiter im Hinblick auf die nun seit ca. zwei Jahren geltenden Transparenzregeln für Telefon-Werbeeinwilligungen aktiv. Das Gesetz für faire Verbraucherverträge hatte diese neuen Transparenzpflichten für werbetreibende Unternehmen zum 01.10.2021 geschaffen. Dadurch besteht für diese auch im nationalen Recht unter anderem eine ausdrückliche Pflicht, Telefon-Werbeeinwilligungen lückenlos zu dokumentieren und aufzubewahren. Die Bundesnetzagentur hatte hierzu zunächst detaillierte Hinweise veröffentlicht, um werbetreibenden Unternehmen die Umsetzung der Regelung in der Praxis zu erleichtern. In den im Jahr 2023 eingeleiteten Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung geht die Bundesnetzagentur nunmehr bei bestehendem Anlass neben dem Verdacht der unerlaubten Telefonwerbung zusätzlich dem Verdacht nach, dass Unternehmen gegen die neuen Vorgaben verstoßen haben. Verstöße gegen die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Unerlaubte Telefonwerbung melden

Für die Verfolgung von unerlaubten Werbeanrufen ist die Bundesnetzagentur auf Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern angewiesen. Verbraucherinnen und Verbraucher können Werbeanrufe, in die sie vorher nicht eingewilligt haben oder für die sie einen Widerruf ausgesprochen haben, bei der Bundesnetzagentur melden: www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde. Um die Täterinnen und Täter überführen zu können, sind möglichst präzise und detaillierte Angaben notwendig.

Weitere Informationen finden sich unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-schutz

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