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Kaffeesteuer bringt dem Bund 2025 wieder 1,04 Milliarden Euro – nach dem einzigen Jahr unter der Milliardenmarke wächst das Aufkommen um 4,6 Prozent

Zwei Tage nach dem Internationalen Tag des Kaffees am 1. Oktober lohnt ein Blick auf die Abgabe, die auf jeder Packung liegt. Laut der Übersicht über die Steuereinnahmen nach Steuerarten, die das Bundesfinanzministerium zum Stand 2. Februar 2026 veröffentlicht hat, nahm der Bund im Jahr 2025 rund 1.037,9 Millionen Euro Kaffeesteuer ein. Das sind 4,6 Prozent mehr als 2024, als das Aufkommen mit 992,3 Millionen Euro unter der Milliardengrenze lag. Steuergegenstand ist erst der geröstete oder lösliche Kaffee, nicht die grüne Bohne. Wie der Rohkaffee vom Anbauland bis zur Rösterei gelangt, beschreibt ein Beitrag über den Handelsweg des Kaffees von der Plantage bis in die Tasse auf dem Fachportal der Provimedia GmbH.

Fünf Jahre lag das Aufkommen über einer Milliarde Euro, bis 2024 die Ausnahme brachte

Von 2019 bis 2023 überschritt das Aufkommen in jedem Jahr die Milliardengrenze. Laut den Jahresübersichten des Bundesfinanzministeriums lag das Aufkommen 2019 bei 1.060,3 Millionen Euro, 2020 bei 1.060,3 Millionen Euro, 2021 bei 1.058,4 Millionen Euro und 2022 bei 1.062,5 Millionen Euro. Im Jahr 2023 sank der Wert um 3,0 Prozent auf 1.030,2 Millionen Euro.

Das Jahr 2024 fällt aus der Reihe. Derselben Quelle zufolge ging das Aufkommen um weitere 3,7 Prozent auf 992,3 Millionen Euro zurück und blieb damit als einziges Jahr des Zeitraums unter einer Milliarde Euro. Im Jahr 2025 kehrte sich die Entwicklung um: Mit 1.037,9 Millionen Euro lag das Ergebnis 45,6 Millionen Euro über dem Vorjahr.

Den Ausschlag gab das letzte Quartal. Laut dem Bundesfinanzministerium brachte die Abgabe zwischen Oktober und Dezember 2025 rund 286,9 Millionen Euro ein, 8,4 Prozent mehr als im Schlussquartal 2024. Da die Steuer je Kilogramm und nicht je Euro Verkaufspreis anfällt, spiegelt der Zuwachs im Saldo die versteuerte Menge wider, nicht die gestiegenen Ladenpreise.

Wie viel Steuer in einer Packung Kaffee steckt

Die Abgabe ist eine Mengensteuer mit festen Sätzen je Kilogramm. Sie gilt nach § 1 Absatz 2 Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG) für Röstkaffee und löslichen Kaffee; Rohkaffee zählt nicht zum Steuergegenstand. Die Höhe der Abgabe hat sich seit Jahren nicht verändert, weshalb Preissteigerungen im Handel am Steuerbetrag vorbeilaufen.

Zwei Steuersätze nennt das Gesetz in § 2 Absatz 1 KaffeeStG für Kaffee. Nach § 2 Absatz 2 KaffeeStG kommen zehn gestaffelte Sätze für kaffeehaltige Waren hinzu, die aus anderen EU-Staaten oder Drittländern nach Deutschland gelangen:

  • Röstkaffee, auch entkoffeiniert: 2,19 Euro je Kilogramm.
  • Löslicher Kaffee, also Auszüge, Essenzen und Konzentrate: 4,78 Euro je Kilogramm.
  • Kaffeehaltige Waren mit 10 bis 900 Gramm Kaffee je Kilogramm, sofern sie nach Deutschland verbracht oder eingeführt werden: gestaffelte Sätze zwischen 0,12 Euro und 3,83 Euro je Kilogramm der Ware.

Für den Einkauf heißt das: In einer 500-Gramm-Packung Röstkaffee stecken rechnerisch rund 1,10 Euro Steuer, in einem 200-Gramm-Glas löslichem Kaffee rund 0,96 Euro. Auf diese Beträge kommt anschließend noch die Umsatzsteuer. Nach Angaben der Zollverwaltung, die die Abgabe erhebt, existiert für Röstkaffee und für löslichen Kaffee jeweils nur ein einziger Satz.

Was die Monatszahlen des Jahres 2026 bis Juli zeigen

Das laufende Jahr verläuft bislang flach. Laut der Übersicht des Bundesfinanzministeriums zum Stand 11. September 2026 summierte sich das Aufkommen zwischen Januar und Juli 2026 auf 597,2 Millionen Euro, 0,5 Prozent mehr als in den ersten sieben Monaten des Jahres 2025. Im Juli 2026 allein flossen 77,8 Millionen Euro, praktisch derselbe Wert wie im Juli 2025.

Der Zuwachs des Schlussquartals 2025 hat sich damit 2026 nicht fortgesetzt. Ein Aufkommen von 597,2 Millionen Euro nach sieben Monaten entspricht bei gleichbleibendem Verlauf einem Jahreswert in der Größenordnung des Vorjahres. Ob das vierte Quartal 2026 erneut anzieht, zeigt sich erst mit den Monatswerten für Oktober bis Dezember.

Umgerechnet in Menge ergibt das Jahresaufkommen 2025 eine Größenordnung: Beim Satz von 2,19 Euro je Kilogramm entsprächen 1.037,9 Millionen Euro rund 474.000 Tonnen versteuertem Röstkaffee. Da löslicher Kaffee mit dem höheren Satz belegt ist, liegt die tatsächlich versteuerte Menge etwas darunter. Wo dieser Kaffee wächst und was den Geschmack einer Herkunft ausmacht, zeigt ein Beitrag über den Kaffeeanbau in El Salvador und seine Geschmacksmerkmale.

Wohin das Geld aus der Kaffeesteuer fließt

Das Aufkommen steht allein dem Bund zu. In der Übersicht des Bundesfinanzministeriums läuft die Abgabe unter den Bundessteuern, neben Energiesteuer, Tabaksteuer, Versicherungsteuer und Stromsteuer. Laut dieser Übersicht lag sie 2025 deutlich unter der Alkoholsteuer mit 2.050,5 Millionen Euro und der Luftverkehrsteuer mit 2.062,6 Millionen Euro, aber über der Schaumweinsteuer mit 364,6 Millionen Euro.

Erhoben wird die Steuer von der Zollverwaltung. Nach § 11 Absatz 1 KaffeeStG entsteht sie in dem Moment, in dem Kaffee in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt wird, sofern sich keine Steuerbefreiung anschließt. Das geschieht etwa durch die Entnahme aus dem Steuerlager einer Rösterei, also lange bevor die Packung im Regal steht. Wer Kaffee im Handel kauft, zahlt sie deshalb nicht direkt, sondern als Teil des Preises, den Rösterei und Handel kalkulieren.

„Diese Steuer ist eine Abgabe im Kaffeeregal, die von den Preissprüngen der vergangenen zwei Jahre unberührt geblieben ist – anders als die Umsatzsteuer, die mit dem Preis wächst. Wenn das Aufkommen trotz teurerer Bohnen steigt, ist im Saldo mehr Kaffee versteuert worden – ein deutlicherer Hinweis auf den Konsum als jede Umfrage“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Das Ministerium schreibt das Aufkommen monatlich fort

Das Bundesfinanzministerium aktualisiert die Übersicht der Steuereinnahmen nach Steuerarten monatlich. Die Werte für August und September 2026 folgen in den Ausgaben des Monatsberichts für September und Oktober, das Jahresergebnis 2026 nach dem bisherigen Rhythmus Ende Januar 2027. Bis dahin bleibt der Stand vom 11. September 2026 mit 597,2 Millionen Euro für die Monate Januar bis Juli maßgeblich.

Für die Kaffeebranche ist die Reihe ein Konsumbarometer mit Jahresrhythmus. Steigt das Aufkommen, ist im Saldo mehr Kaffee versteuert worden oder der Anteil des höher besteuerten löslichen Kaffees gewachsen. Die Ladenpreise spielen dabei keine Rolle, wohl aber Entlastungen für bereits versteuerten Kaffee, der an Empfänger in anderen EU-Staaten geliefert wird (§ 21 Absatz 2 KaffeeStG). Das Jahr 2025 hat diesen Anstieg gebracht, das Jahr 2026 liegt nach sieben Monaten auf Vorjahresniveau.

Die vorstehenden Ausführungen zur Besteuerung von Kaffee geben eine allgemeine Einordnung zum Stand September 2026 und sind keine Rechtsberatung. Ob und wie die Steuer im Einzelfall anfällt, klärt eine rechtliche oder steuerliche Beratung.

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