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Verwirrung beim EuGH-Urteil für 0180-Nummern

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil beschlossen, dass Anrufe bei Kundendiensten für Vertragsfragen nicht höher als der "Grundtarif" sein dürfen. Nach Ansicht des Gerichtshofs entspricht der "Grundtarif" den Kosten für einen gewöhnlichen Anruf. Thorsten Neuhetzki vom Onlinemagazin teltarif.de erklärt: "Hintergrund des EuGH-Urteils ist ein Verfahren am Landgericht Stuttgart. Dort wurde der Online-Elektro-Händler Comtech unlauteren Wettbewerbs angeklagt. Das deutsche Gericht fragte deshalb beim EuGH nach."

Der Rechtsanwalt Christian Solmecke rät, dass nach dem Urteil des EuGH alle Unternehmen, die 0180-Nummern für einen Kundenservice mit Vertragsfragen nutzen, umdenken sollten. Denn deutsche Gerichte dürften zukünftig dem EuGH-Urteil folgen. Das bedeutet: Firmen, die weiterhin höhere Gebühren verlangen als für einen gewöhnlichen Anruf, droht eine Abmahnung oder sogar Klage.

In Bezug auf die 0180-Hotline geht es nicht um die Kosten für die 0180-Nummern im Allgemeinen, weiß Neuhetzki: "An den generellen 0180-Kosten wird sich nach allgemeiner Auffassung nichts ändern, nur an den Voraussetzungen, wann die Nummer eingesetzt werden darf." Somit haben Unternehmen in Zukunft zwei Möglichkeiten: Entweder sie betreiben zwei Nummern – eine 0180-Nummer für allgemeine Anfragen und Informationen und eine Festnetz- oder 0800-Nummer für
Vertragsangelegenheiten. Oder sie verwenden generell eine Festnetzbzw. 0800-Nummer für alle Angelegenheiten. Durch das 0180-Telefonbuch unter https://www.0180.info/ können Sie schon jetzt günstig telefonieren. Hier finden Sie Ersatznummern für Hot­lines mit der Vor­wahl 0180.

Mehr Details erfahren Sie unter: http://www.teltarif.de/s/s67677.html

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