>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

Vodafone und Kulturkanal ARTE beschließen langfristige Zusammenarbeit

.

  • Rechtsstreitigkeiten um Einspeise-Entgelte zwischen Kabelnetz-Betreiber und TV-Sender sind Geschichte
  • Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit ARTE beginnt
  • ARTE-Mediathek künftig auf Vodafone TV-Plattform GigaTV verfügbar (Horizon in Prüfung)

Vodafone und der europäische Kulturkanal ARTE haben sich auf eine langjährige Partnerschaft geeinigt. Durch die Zusammenarbeit wollen der Düsseldorfer Digitalisierungskonzern, der in Deutschland 25 Millionen TV-Haushalte erreicht, und der europäische Kulturkanal ARTE die Verbreitung und Nutzung von Inhalten auf den Kabel-TV-Plattformen von Vodafone noch komfortabler und attraktiver machen. Im ersten Schritt ist die Integration digitaler Komfortfunktionen wie beispielsweise „Instant Restart“, das Zurückspringen an den Anfang einer laufenden Sendung, vorgesehen. Zudem erhalten Vodafone-TV-Kunden auf der TV-Plattform GigaTV bald direkten Zugang zur ARTE Mediathek.

„Für unsere Kunden ist die erzielte Einigung eine gute Nachricht. Theater und Konzerthäuser sind geschlossen, der Kultur- und Musikgenuss findet vorranging im Netz statt. ARTE bietet in seiner Mediathek eine vielfältige Auswahl spannender Sendungen, hochwertiger Features und hörenswerter Konzerte. Mit der langfristig ausgelegten Partnerschaft können wir unseren Kunden bald das kulturelle Angebot aus der ARTE-Mediathek bereitstellen. Gemeinsam konzentrieren wir uns darauf, den Zuschauern ein großartiges Fernseherlebnis mit einem abwechslungsreichen TV-Angebot zu bieten, das jederzeit und überall abrufbar ist“, sagt Andreas Laukenmann, Geschäftsführer für Privatkunden bei Vodafone Deutschland.

„In diesen ungewöhnlichen Zeiten tut ARTE sein Bestes, um die Welt in die Wohnzimmer zu bringen, tiefgründige Orientierung und intelligente Unterhaltung zu bieten. Auch wir freuen uns, erklärt Markus Nievelstein, Geschäftsführer von ARTE Deutschland, „dass sich durch diesen Vertrag der Kreis unserer Zuschauer erweitert und nicht nur unser hochwertiges Fernsehprogramm, sondern auch die vielfältigen digitalen Angebote des Senders nun zahlreichen Kabelhaushalten zugänglich werden.“

ARTE und Vodafone (wie auch Unitymedia in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg) waren seit Beginn 2013 unterschiedlicher Auffassung über die Bedingungen der Verbreitung des Senders im Kabelnetz. Die Frage, ob diese Verbreitung eine vertragliche Grundlage und insbesondere eine Vergütung erfordert, war Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren. Diese Rechtsstreitigkeiten werden nunmehr im Nachgang zu dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) im Februar 2020 und als Folge des jetzt geschlossenen Kooperationsvertrages beendet. Bereits im Jahr 2018 hatten sich Vodafone und Unitymedia mit ARD und ZDF auf außergerichtliche Vergleiche geeinigt. Zuletzt hatte sich Ende 2019 das Deutschlandradio mit Vodafone auf einen Vergleich verständigt. Weitere Klagen über die Verbreitungsbedingungen im Kabelnetz von Vodafone gibt es nicht.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Vodafone GmbH
Ferdinand-Braun-Platz 1
40549 Düsseldorf
Telefon: +49 (800) 1721212
http://www.vodafone-deutschland.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel